Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Derzeit beziehen rund 700.000 Ukrainer in Deutschland Bürgergeld. Die Kritik etlicher Landkreise an diesem Sonderstatus scheint berechtigt, die Beschäftigungsquote der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland ist beträchtlich niedriger als in anderen EU-Aufnahmeländern.

 

In den letzten Tagen wurden medial mehrere Probleme in Hinsicht auf den sofortigen Bürgergeldbezug durch Ukrainer laut:

Eine Vermögensprüfung, die bei deutschen Bürgergeldbeziehern obligatorisch ist, kann bei Ukrainern nur als Abfrage erfolgen.

 

Bürgergeld für Ukrainer - jetzt wendet sich erster Landkreis direkt an Scholz - FOCUS online

 

„Falsche Ukrainer“, gemeint sind Ukrainer mit einer doppelten Staatsbürgerschaft, die oftmals nicht einmal in der Ukraine gelebt haben, haben Bürgergeld bezogen.

 

Bürgergeld – Sozialbetrug durch falsche Ukrainer (merkur.de)

 

Ukrainer haben Bürgergeld bezogen, obwohl sie wenige Monate nach Ankunft in Deutschland bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrt waren.

 

Ukrainische Familie lebte in ihrer Heimat und kassierte 40.000 Euro Bürgergeld - FOCUS online

 

Alle derzeitigen Berichte haben eines gemeinsam: es wird davon ausgegangen, dass die bekannten Fälle nur die Spitze des Eisberges sind.

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

1.     Wie viele Ukrainer beziehen im Landkreis Darmstadt-Dieburg derzeit Bürgergeld?

 

Mit Stand Januar 2024 bezogen 2.992 Personen (1.222 Bedarfsgemeinschaften) aus der Ukraine Bürgergeld, davon 941 Kinder unter 15 Jahren.

 

2.     Wie hoch sind diese Leistungen (Bürgergeld, Übernahme Wohn- und Heizkosten etc.) derzeit insgesamt monatlich?

 

Im Januar 2024 beliefen sich die Leistungen nach dem SGB II für den Personenkreis der Ukrainer*innen auf insgesamt 2.523.995,84 €

 

3.     In welcher Form wird bei der Antragstellung der Ukrainer auf Bürgergeld die Offenlegung ihres Vermögens gefordert?

 

Wie alle anderen Hilfebedürftigen im SGB II müssen auch Ukrainer*innen entsprechende Leistungsanträge stellen, in denen sie zu Vermögen und Einkommen sowie zu den Bedarfstatbeständen wahrheitsgemäße Angaben machen müssen. Auch Kontoauszüge der letzten drei Monate (hier auch Auszüge von ukrainischen Konten) müssen vorgelegt werden.

 

4.     Welche konkreten Überprüfungsmöglichkeiten der Vermögensangaben gibt es derzeit und/oder gab es seit März 2022?

 

Wie bei allen anderen Leistungsbeziehenden auch, gibt es im Einzelfall Möglichkeiten der Überprüfung von Vermögen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen.

 

5.     Werden generell die Angaben bei Antragstellung überprüft?

 

Ja. Wie bei allen anderen Antragstellenden auch, müssen die Angaben zur Belege nachgewiesen werden.

 

6.     Welche Mitwirkungspflichten bestehen für Ukrainer bei der Antragstellung auf Bürgergeld?

 

Ukrainer*innen haben die gleichen Mitwirkungspflichten wie alle anderen Leistungsberechtigten im SGB II.

 

7.     Wie wird eine Gleichbehandlung deutscher Antragsteller auf Bürgergeld mit ukrainischen Antragstellern gewährleistet?

 

Ukrainische Antragstellende werden genauso behandelt wie alle anderen Antragstellenden.

 

8.     Gab oder gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg Ukrainer mit doppelter Staatsbürgerschaft?

 

Insgesamt haben wir 136 Personen mit ukrainischer und weiterer Staatsbürgerschaft.

 

9.     Wenn ja, wie viele? Und um welche weiteren Staatsbürgerschaften handelt es sich?

 

Staatsbürgerschaft

Anzahl

deutsch u.a.

61

russisch u.a.

18

ungarisch u.a.

7

rumänisch u.a.

6

afghanisch u.a.

5

italienisch u.a.

5

aserbaidschanisch u.a.

3

tunesisch u.a.

3

polnisch u.a.

3

bulgarisch u.a.

3

slowakisch u.a.

2

litauisch u.a.

2

serbisch u.a.

2

spanisch u.a.

2

georgisch u.a.

2

britisch u.a.

2

finnisch u.a.

1

amerikanisch u.a.

1

griechisch u.a.

1

nigerianisch u.a.

1

jordanisch u.a.

1

tschechisch u.a.

1

ukrainisch u.a.

1

ägyptisch u.a.

1

syrisch u.a.

1

kroatisch u.a.

1

Summe

136

 

Status

Anzahl

Aktiv

45

Einbürgerung Deutsch

61

Wegzug

30

Summe

136

[1] Alle Zahlen wurden von der Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt.

2 Aktiv bedeutet, dass die Personen bei der Ausländerbehörde bearbeitet werden. Für die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht bei der Ausländerbehörde keine Zuständigkeit mehr.

 

Bei dieser Personengruppe kann es sich auch um Menschen handeln, die vor dem 24.02.2024 bereits in die Bundesrepublik eingereist waren und die nicht im Leistungsbezug des SGB II stehen.

 

10.  Gab oder gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg Fälle, in denen ukrainische Flüchtlinge unter Beibehalt des Bürgergeldbezugs in ihre Heimat zurückgereist oder in ein anderes europäisches Land weitergereist sind?

 

Im Rahmen einer genehmigten Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen ist das für Ukrainer*innen wie auch für alle anderen Leistungsbeziehenden durchaus möglich.

 

11.  Wenn ja, jeweils wie viele?

 

Zahlen dazu werden nicht erhoben.

12.  Wie bzw. in welchen Abständen überprüft der Landkreis, ob alle ukrainischen Bezieher von Bürgergeld noch im Landkreis wohnhaft sind?

 

Über das Fallmanagement der KfB wird ein sehr enger Kontakt zu den ukrainischen Leistungsbeziehenden gehalten mit dem Ziel, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Darüber hinaus werden wir von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern vor Ort sowie den Kommunen informiert und haben auch eigene Kontakte durch den Außendienst und die aufsuchende Beratung vor Ort.

 

Wie alle anderen Leistungsbeziehenden auch, müssen auch Ukrainer*innen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes von 6 – 12 Monaten Weiterbewilligungsanträge stellen.