Anfrage der Fraktion
der AfD:
Derzeit
beziehen rund 700.000 Ukrainer in Deutschland Bürgergeld. Die Kritik etlicher
Landkreise an diesem Sonderstatus scheint berechtigt, die Beschäftigungsquote
der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland ist beträchtlich niedriger als in
anderen EU-Aufnahmeländern.
In
den letzten Tagen wurden medial mehrere Probleme in Hinsicht auf den sofortigen
Bürgergeldbezug durch Ukrainer laut:
Eine
Vermögensprüfung, die bei deutschen Bürgergeldbeziehern obligatorisch ist, kann
bei Ukrainern nur als Abfrage erfolgen.
Bürgergeld
für Ukrainer - jetzt wendet sich erster Landkreis direkt an Scholz - FOCUS
online
„Falsche
Ukrainer“, gemeint sind Ukrainer mit einer doppelten Staatsbürgerschaft, die
oftmals nicht einmal in der Ukraine gelebt haben, haben Bürgergeld bezogen.
Bürgergeld
– Sozialbetrug durch falsche Ukrainer (merkur.de)
Ukrainer
haben Bürgergeld bezogen, obwohl sie wenige Monate nach Ankunft in Deutschland
bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrt waren.
Ukrainische
Familie lebte in ihrer Heimat und kassierte 40.000 Euro Bürgergeld - FOCUS
online
Alle
derzeitigen Berichte haben eines gemeinsam: es wird davon ausgegangen, dass die
bekannten Fälle nur die Spitze des Eisberges sind.
Die
AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1.
Wie
viele Ukrainer beziehen im Landkreis Darmstadt-Dieburg derzeit Bürgergeld?
Mit Stand Januar
2024 bezogen 2.992 Personen (1.222 Bedarfsgemeinschaften) aus der Ukraine
Bürgergeld, davon 941 Kinder unter 15 Jahren.
2.
Wie
hoch sind diese Leistungen (Bürgergeld, Übernahme Wohn- und Heizkosten etc.)
derzeit insgesamt monatlich?
Im Januar 2024
beliefen sich die Leistungen nach dem SGB II für den Personenkreis der
Ukrainer*innen auf insgesamt 2.523.995,84 €
3.
In
welcher Form wird bei der Antragstellung der Ukrainer auf Bürgergeld die
Offenlegung ihres Vermögens gefordert?
Wie alle anderen
Hilfebedürftigen im SGB II müssen auch Ukrainer*innen entsprechende
Leistungsanträge stellen, in denen sie zu Vermögen und Einkommen sowie zu den
Bedarfstatbeständen wahrheitsgemäße Angaben machen müssen. Auch Kontoauszüge
der letzten drei Monate (hier auch Auszüge von ukrainischen Konten) müssen
vorgelegt werden.
4.
Welche
konkreten Überprüfungsmöglichkeiten der Vermögensangaben gibt es derzeit
und/oder gab es seit März 2022?
Wie bei allen
anderen Leistungsbeziehenden auch, gibt es im Einzelfall Möglichkeiten der
Überprüfung von Vermögen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
5.
Werden
generell die Angaben bei Antragstellung überprüft?
Ja. Wie bei allen
anderen Antragstellenden auch, müssen die Angaben zur Belege nachgewiesen
werden.
6.
Welche
Mitwirkungspflichten bestehen für Ukrainer bei der Antragstellung auf
Bürgergeld?
Ukrainer*innen haben
die gleichen Mitwirkungspflichten wie alle anderen Leistungsberechtigten im SGB
II.
7.
Wie
wird eine Gleichbehandlung deutscher Antragsteller auf Bürgergeld mit
ukrainischen Antragstellern gewährleistet?
Ukrainische
Antragstellende werden genauso behandelt wie alle anderen Antragstellenden.
8.
Gab
oder gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg Ukrainer mit doppelter
Staatsbürgerschaft?
Insgesamt haben wir
136 Personen mit ukrainischer und weiterer Staatsbürgerschaft.
9.
Wenn
ja, wie viele? Und um welche weiteren Staatsbürgerschaften handelt es sich?
Staatsbürgerschaft |
Anzahl |
|
deutsch
u.a. |
61 |
|
russisch
u.a. |
18 |
|
ungarisch
u.a. |
7 |
|
rumänisch
u.a. |
6 |
|
afghanisch
u.a. |
5 |
|
italienisch
u.a. |
5 |
|
aserbaidschanisch
u.a. |
3 |
|
tunesisch
u.a. |
3 |
|
polnisch
u.a. |
3 |
|
bulgarisch
u.a. |
3 |
|
slowakisch
u.a. |
2 |
|
litauisch
u.a. |
2 |
|
serbisch
u.a. |
2 |
|
spanisch
u.a. |
2 |
|
georgisch
u.a. |
2 |
|
britisch
u.a. |
2 |
|
finnisch
u.a. |
1 |
|
amerikanisch
u.a. |
1 |
|
griechisch
u.a. |
1 |
|
nigerianisch
u.a. |
1 |
|
jordanisch
u.a. |
1 |
|
tschechisch
u.a. |
1 |
|
ukrainisch
u.a. |
1 |
|
ägyptisch
u.a. |
1 |
|
syrisch
u.a. |
1 |
|
kroatisch
u.a. |
1 |
|
Summe
|
136 |
Status |
Anzahl |
Aktiv |
45 |
Einbürgerung
Deutsch |
61 |
Wegzug |
30 |
Summe |
136 |
[1] Alle Zahlen wurden von der
Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt.
2 Aktiv bedeutet, dass die Personen
bei der Ausländerbehörde bearbeitet werden. Für die Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit besteht bei der Ausländerbehörde keine Zuständigkeit mehr.
Bei dieser
Personengruppe kann es sich auch um Menschen handeln, die vor dem 24.02.2024
bereits in die Bundesrepublik eingereist waren und die nicht im Leistungsbezug
des SGB II stehen.
10.
Gab
oder gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg Fälle, in denen ukrainische
Flüchtlinge unter Beibehalt des Bürgergeldbezugs in ihre Heimat zurückgereist
oder in ein anderes europäisches Land weitergereist sind?
Im Rahmen einer
genehmigten Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen ist das für Ukrainer*innen
wie auch für alle anderen Leistungsbeziehenden durchaus möglich.
11.
Wenn
ja, jeweils wie viele?
Zahlen dazu werden
nicht erhoben.
12.
Wie
bzw. in welchen Abständen überprüft der Landkreis, ob alle ukrainischen
Bezieher von Bürgergeld noch im Landkreis wohnhaft sind?
Über das
Fallmanagement der KfB wird ein sehr enger Kontakt zu den ukrainischen
Leistungsbeziehenden gehalten mit dem Ziel, sie in den Arbeitsmarkt zu
integrieren. Darüber hinaus werden wir von den Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeitern vor Ort sowie den Kommunen informiert und haben auch eigene
Kontakte durch den Außendienst und die aufsuchende Beratung vor Ort.
Wie alle anderen
Leistungsbeziehenden auch, müssen auch Ukrainer*innen nach Ablauf des
Bewilligungszeitraumes von 6 – 12 Monaten Weiterbewilligungsanträge stellen.