Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FW/UWG:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde seitens des Kreisausschusses wiederholt darauf hingewiesen, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg u.a. deshalb in seinen Kennzahlen mit anderen Landkreisen nicht vergleichbar sei, weil gewisse Leistungen für andere Gebietskörperschaften erbracht werden. Es komme hinzu, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg der einzige sei, der eine Straßenbahn finanziere.

 

Deshalb fragen wir den Kreisausschuss:

 

1.     Welche Leistungen erbringt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zusätzlich für andere Gebietskörperschaften, die nicht zum Standard-Leistungsumfang gehören?

 

a) Die Fachgebiete 411.3 – Landwirtschaftsbehörde – und das Fachteam „Landschaftspflege“ im Fachgebiet 411.1 – Natur und Landschaftspflege – insgesamt 18 VZÄ (ehemaliges Amt für den Ländlichen Raum) erbringen ihre Leistungen nicht nur für den Landkreis Darmstadt-Dieburg,  sondern auch für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Groß-Gerau.

 

b) Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für den Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Stadt Darmstadt und den Odenwaldkreis wird im Fachgebiet 531.7 – Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung – des Jugendamtes betrieben. Dort werden 0,75 VZÄ für die Stadt Darmstadt und den Odenwaldkreis bereitgestellt.

 

c) Die Zentrale Auftragsvergabestelle (Fachgebiet 210.2) erbringt nach Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entweder Einzelleistungen aus dem Vergabeprozess oder übernimmt die komplette Vergabebegleitung für andere Gebietskörperschaften.  

 

d) Der Fachbereich IT erbringt für den Zweckverband „Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg“ IT-Dienstleistungen.

2.     Welche Kosten entstehen daraus jeweils bzw. welcher personelle Mehrbedarf ist damit verbunden?

 

a) Der Personal- und Versorgungsaufwand für die Landwirtschaftsbehörde und das Fachteam „Landschaftspflege“ beläuft sich im Haushalt 2024 auf 1.392.000 €. Eine Trennung der Aufwendungen nach Gebietskörperschaft erfolgt nicht, ist aber auch nicht notwendig, siehe 3. a)

 

b) Der Personal- und Versorgungsaufwand für 0,75 VZÄ beträgt 61.000 € p. A.

 

c) Der Personal- und Versorgungsaufwand beträgt ca. 160.000  €  p. A. (1,346 VZÄ für prüfende Tätigkeiten (EG 11), 1 VZÄ für Vergabebegleitung (EG 6) und 0,5 VZÄ in der Assistenz (EG 6)).

 

d) Der Personal- und Versorgungsaufwand beträgt ca. 190.000 € p. A. (1,5 EG 11 und 1 EG 9c)

3.     Wie und in welcher Höhe werden diese Kosten erstattet?

 

a) Die Kostenerstattung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage (§ 5 Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung) und ist kostendeckend.

 

b) Der tatsächliche Aufwand wird zu 100 % von den beteiligten Gebietskörperschaften erstattet.

 

c) Die Kosten werden nach den jeweils aktuellen KGST-Sätzen mit einem Gemeinkostenzuschlag von insgesamt 30% erstattet.

 

d) Die Personalaufwendungen werden auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu 100 % erstattet.

 

4.     Wie wird die Höhe der Vergütung der erbrachten Dienstleistungen errechnet/kalkuliert und festgelegt?

 

a) entfällt, siehe 3. a)

 

b) Der tatsächliche Personalaufwand wird zugrunde gelegt.

 

c) Für die erbrachten Leistungen im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens werden Stundennachweise geführt. Nach Projektabschluss ergibt sich die Höhe der Vergütung aus der Addition der Multiplikationen der Anzahl der Stunden und dem zugehörigen KGST-Stundensatz je Entgeltgruppe.

 

d) Es werden die IST-Aufwendungen für 1,5 EG 11 und 1 EG 9c erstattet.

 

5.     Welche finanziellen Belastungen entstehen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg aus dem Straßenbahnbetrieb?

Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ergeben sich 10.668.400 Euro als finanzielle Belastung für den Straßenbahnbetrieb (inklusive Vertrieb und Verkehrsleitstelle) für das Jahr 2024.