Anfrage der Fraktion
der FW/UWG:
Im
Rahmen der Haushaltsberatungen wurde seitens des Kreisausschusses wiederholt
darauf hingewiesen, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg u.a. deshalb in seinen
Kennzahlen mit anderen Landkreisen nicht vergleichbar sei, weil gewisse
Leistungen für andere Gebietskörperschaften erbracht werden. Es komme hinzu,
dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg der einzige sei, der eine Straßenbahn
finanziere.
Deshalb
fragen wir den Kreisausschuss:
1.
Welche
Leistungen erbringt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zusätzlich für andere
Gebietskörperschaften, die nicht zum Standard-Leistungsumfang gehören?
a) Die Fachgebiete
411.3 – Landwirtschaftsbehörde – und das Fachteam „Landschaftspflege“ im
Fachgebiet 411.1 – Natur und Landschaftspflege – insgesamt 18 VZÄ (ehemaliges
Amt für den Ländlichen Raum) erbringen ihre Leistungen nicht nur für den
Landkreis Darmstadt-Dieburg, sondern auch für die Stadt Darmstadt und den
Landkreis Groß-Gerau.
b) Die gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle für den Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Stadt
Darmstadt und den Odenwaldkreis wird im Fachgebiet 531.7 – Pflegekinderdienst,
Adoptionsvermittlung – des Jugendamtes betrieben. Dort werden 0,75 VZÄ für die
Stadt Darmstadt und den Odenwaldkreis bereitgestellt.
c) Die Zentrale
Auftragsvergabestelle (Fachgebiet 210.2) erbringt nach Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung entweder Einzelleistungen aus dem Vergabeprozess oder
übernimmt die komplette Vergabebegleitung für andere Gebietskörperschaften.
d) Der Fachbereich
IT erbringt für den Zweckverband „Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und
den Landkreis Darmstadt-Dieburg“ IT-Dienstleistungen.
2.
Welche
Kosten entstehen daraus jeweils bzw. welcher personelle Mehrbedarf ist damit
verbunden?
a) Der Personal- und Versorgungsaufwand für die
Landwirtschaftsbehörde und das Fachteam „Landschaftspflege“ beläuft sich im
Haushalt 2024 auf 1.392.000 €. Eine Trennung der Aufwendungen nach
Gebietskörperschaft erfolgt nicht, ist aber auch nicht notwendig, siehe 3. a)
b) Der Personal- und
Versorgungsaufwand für 0,75 VZÄ beträgt 61.000 € p. A.
c) Der Personal- und
Versorgungsaufwand beträgt ca. 160.000 € p. A. (1,346 VZÄ für
prüfende Tätigkeiten (EG 11), 1 VZÄ für Vergabebegleitung (EG 6) und 0,5 VZÄ in
der Assistenz (EG 6)).
d) Der Personal- und
Versorgungsaufwand beträgt ca. 190.000 € p. A. (1,5 EG 11 und 1 EG 9c)
3.
Wie
und in welcher Höhe werden diese Kosten erstattet?
a) Die Kostenerstattung erfolgt auf gesetzlicher
Grundlage (§ 5 Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des
Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung) und ist kostendeckend.
b) Der tatsächliche Aufwand wird zu 100 % von den
beteiligten Gebietskörperschaften erstattet.
c) Die Kosten werden
nach den jeweils aktuellen KGST-Sätzen mit einem Gemeinkostenzuschlag von
insgesamt 30% erstattet.
d) Die Personalaufwendungen
werden auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu 100 % erstattet.
4.
Wie
wird die Höhe der Vergütung der erbrachten Dienstleistungen
errechnet/kalkuliert und festgelegt?
a) entfällt, siehe 3. a)
b) Der tatsächliche
Personalaufwand wird zugrunde gelegt.
c) Für die
erbrachten Leistungen im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens werden
Stundennachweise geführt. Nach Projektabschluss ergibt sich die Höhe der
Vergütung aus der Addition der Multiplikationen der Anzahl der Stunden und dem
zugehörigen KGST-Stundensatz je Entgeltgruppe.
d) Es werden die
IST-Aufwendungen für 1,5 EG 11 und 1 EG 9c erstattet.
5.
Welche
finanziellen Belastungen entstehen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg aus dem
Straßenbahnbetrieb?
Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
ergeben sich 10.668.400 Euro als finanzielle Belastung für den
Straßenbahnbetrieb (inklusive Vertrieb und Verkehrsleitstelle) für das Jahr
2024.