Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

 

 

im Ergebnishaushalt

 

    im ordentlichen Ergebnis

 

    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

720.114.964 Euro

    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

726.731.606 Euro

    mit einem Saldo von

-6.616.642 Euro

    im außerordentlichen Ergebnis

 

    mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 Euro

    mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 Euro

    mit einem Saldo von

0 Euro

    mit einem Fehlbedarf von

6.616.642 Euro

 

 

im Finanzhaushalt

 

    mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


493.088 Euro

    und dem Gesamtbetrag der

 

    Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

14.022.5853 Euro

    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

28.660.991 Euro

    mit einem Saldo von

-14.638.406 Euro

    Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

15.958.227 Euro

    Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

15.198.568 Euro

    mit einem Saldo von

759.659 Euro

    mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

13.385.659 Euro

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 15.958.227 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.650.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 60.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

a) Kreisumlage

 

Der Hebesatz für die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für das Haushaltsjahr 2024 zu erhebende Kreisumlage wird auf 37,768 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.

 

 

b) Schulumlage

 

Der Hebesatz für den von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für das Haushaltsjahr 2024 zu erhebenden Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 21,142 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.

 

 

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum 20. eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 54 HFAG mit jährlich 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.

 

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

 

§ 7

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 18.03.2024 beschlossene Stellenplan.

 

 

2. Das dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 wird
    beschlossen.