Beschluss:
1. Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
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im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
720.114.964 Euro |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
726.731.606 Euro |
mit einem Saldo von |
-6.616.642 Euro |
im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0 Euro |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 Euro |
mit einem Saldo von |
0 Euro |
mit einem Fehlbedarf von |
6.616.642 Euro |
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im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
14.022.5853 Euro |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
28.660.991 Euro |
mit einem Saldo von |
-14.638.406 Euro |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
15.958.227 Euro |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
15.198.568 Euro |
mit einem Saldo von |
759.659 Euro |
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
13.385.659 Euro |
festgesetzt. |
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§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
15.958.227 Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur
Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.650.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 60.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
a)
Kreisumlage
Der
Hebesatz für die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für das
Haushaltsjahr 2024 zu erhebende Kreisumlage wird auf 37,768 % der
Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.
b)
Schulumlage
Der
Hebesatz für den von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für das
Haushaltsjahr 2024 zu erhebenden Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 21,142 % der
Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.
Die
Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum
20. eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 54 HFAG
mit jährlich 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zu verzinsen.
§ 6
Ein
Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der vom
Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 18.03.2024 beschlossene Stellenplan.
2. Das
dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
wird
beschlossen.