Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren aus Familien , die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw berechtigt sind,Zuschüsse aus dem Bldungs- und Teilhabepaket BUT in Anspruch zu nehmen, erhalten von dem Landkreis Darmstadt Dieburg jeweils zu Weihnachten eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 75 € pro Jugendlichen als nicht anrechenbare Einmalzahlung.

 

(Nach SGB II 11 a -nicht anrechenbares Einkommen) Abs 5 gelten Geschenke und Zuwendungen zu berücksichtigen, die ohne rechtliche oder sittliche Pflicht erbracht werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen,soweit (…) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass dadurch daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären“)