Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit zur
kommunalen Gebietsreform besteht, um die Zahl kleinerer Gemeinden im
Kreisgebiet und damit die Kostenbelastung zu reduzieren. Er wird gebeten zu
prüfen, ob Möglichkeiten der engeren Zusammenarbeit zwischen den Kreiskommunen
untereinander und mit dem Landkreis bestehen und ob sich dadurch
Kostenreduzierungen ergeben könnten. Der Kreisausschuss wird außerdem
beauftragt, auf den Landesgesetzgeber mit dem Ziel einzuwirken, dass dieser
Verbandsgemeinden zulässt, in denen die Kommunen ihre Identität bewahren, aber
eine gemeinsame Kommunalverwaltung nutzen können, wie es in anderen Ländern
vorgelebt wird.