Beschluss: zurückgestellt

Anfrage der Fraktion von FW/UWG:

 

Im Zusammenhang mit dem Haushalt 2024 stellen wir folgende Fragen:

 

Photovoltaik auf Immobilien des Landkreises

 

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden des Landkreises stellt nicht nur ein eindrucksvolles öffentliches Statement für die Energiewende dar, sondern bietet in Schulen auch einen idealen Lernort direkt vor der eigenen Haustür bzw. auf dem eigenen Dach. Diese Maßnahme ermöglicht nicht nur eine kostengünstige und umweltfreundliche Energiegewinnung, sondern trägt auch aktiv zur Beteiligung an der Photovoltaik- und Energiewende bei, was wiederum ein starkes Signal für den Klimaschutz setzt und das Image des Landkreises positiv beeinflusst.

 

Die Umsetzung der Photovoltaikpflicht für öffentliche Gebäude (siehe hierzu § 19 des Klimaschutz- und Energiewendegesetz) muss vorrangig erfolgen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur Ausstattung der Immobilien des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit einer Photovoltaikanlage:

 

1.     Inwiefern wurden bisher alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Immobilien des Landkreises in Anspruch genommen?

Fördermöglichkeiten für den nachträglichen Bau einer PV-Anlage gibt es aktuell nur über vergünstigte KfW-Kredite. Das Zinsniveau hierfür lag bisher nicht in einem für das Da-Di-Werk lukrativen Bereich. Im Zuge von Neubaumaßnahmen werden beim Erreichen eines Passivhaus-Plus-Solar-Standards über die Landesförderung höhere Fördersummen ausgeschüttet. Die Kosten der PV-Anlage werden mit dem höheren Fördersatz gedeckt.

2.     Bis zu welchem Jahr ist die geplante Fertigstellung der Ausstattung aller 81 Schulen mit Photovoltaikanlagen sowie aller sonstigen Immobilien des Landkreises vorgesehen, um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Einsparung von Energiekosten zu leisten?

Aktuell arbeitet das Da-Di-Werk an einer Zusammenstellung verschiedener Daten, um die für die PV-Nutzung geeigneten Dächer zu identifizieren. Potentielle Dachflächen dürfen nicht durch Verschattung beeinträchtigt sein (Bäume, technische Aufbauten oder andere Gebäude), weiterhin dürfen die Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kommen sie als potentielle Flächen in Frage. Der nächste Schritt ist die Prüfung bzw. der Erstellung einer Statik und die Zustandsfeststellung der elektrotechnischen Einbindung. Weiterhin muss ggf. vor Aufbau einer PV-Anlage das Dach saniert werden, bzw. in einem solchen Zustand sein, dass eine Sanierung in den nächsten 20 Jahren nicht notwendig werden wird.

Für das KH Darmstadt wird der Trakt 5 (neu) das erste Gebäude sein (neben dem Solarpaneel an Trakt 1), momentane Fertigstellung ist für Ende 2026 geplant.

3.     Von den insgesamt 81 landkreiseigenen Schulen, wie viele sind derzeit nicht mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, und welche Gründe liegen dieser Entscheidung zugrunde? Wie viele der sonstigen Immobilien des Landkreises sind mit einer PV-Anlage ausgestattet?

Aktuell gibt es an 55 Schulen noch keine PV-Anlage. Der Landkreis hat von 2007 - 2017 externen Investoren Dachflächen zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet. Dadurch wurden an 26 Schulen und 4 Sporthallen PV-Anlagen von Dritten errichtet. An 3 Schulen haben wir in diesem und dem letzten Jahr eigene Anlagen installiert. Für eine Anlage ist der Auftrag bereits vergeben, die Ausschreibung für eine weitere steht kurz vor der Veröffentlichung. Drei PV-Anlagen werden im Zuge von aktuellen Neubauprojekten installiert werden. Grundsätzlich werden bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen PV-Anlagen geplant, bei Dachsanierungen wird eine Prüfung vorgenommen.

4.     Wie hoch ist der prozentuale Anteil der durchschnittlichen Energieselbstversorgung durch die installierten und in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen an Immobilien des Landkreises?

Der Landkreis strebt eine möglichst hohe Eigenstromnutzung durch PV-Anlagen an. Dieser Anteil hängt vor allem mit dem Strombedarf der Liegenschaft, aber auch mit der Anlagengröße der PV-Anlage zusammen. Deswegen kann hierbei keine pauschale Aussage getroffen werden. Bei den bisher bestehenden Anlagen liegt die Energieselbstversorgung zwischen 16 und 40%. Die Anlagen der Investoren speisen aufgrund der früheren hohen Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz ein und tragen nicht direkt zu einer Versorgung der jeweiligen Schule bei.

5.     In Prozent ausgedrückt, wie hoch sind die eingesparten Energiekosten des Landkreises durch die Inbetriebnahme der PV-Anlagen?

Die drei eigenen Anlagen sparen (bei aktuellen Stromkosten) jährlich etwa 26.000 EUR Stromkosten. Bei prognostizierten Stromkosten für die Schulen in 2023 von 3,3 Mio. EUR entspricht das bisher knapp 0,8%.

6.     Werden die bereits installierten Photovoltaikanlagen auch für lehrreiche Zwecke im Unterricht als anschauliches Material genutzt?

Alle vom Da-Di-Werk installierten PV-Anlagen erhalten eine Visualisierung der PV-Erträge im oder am Schulgebäude. Die erzeugten Daten werden minutengenau gemessen und können ausgelesen und als Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Nach Rücksprache im Arbeitskreis „Schulleitungen“ wird die Thematik im Unterricht altersbezogen aufgegriffen. Teilweise ist es sogar (vor allem an weiterführenden Schulen) Gegenstand des Lehrplans.