Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit folgender Festsetzung:

 

 

Festsetzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Haushaltsjahr 2024 in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX beschlossen:

 

1.         Erfolgsplan:

 

 

 

2.         Vermögensplan:

 

 

 

3.         Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.578.746 € festgesetzt.

 

4.         Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2024 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 1.100.000 € festgesetzt. 

 

5.         Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt.

 

6.         Stellenübersicht

Es gilt die am XX.XX.XXXX vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2024.