Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag nimmt die dargestellten Änderungen im Haushaltsentwurf zur Kenntnis
und beschließt die in geänderter Fassung beigefügte Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2024.
Dem
Ergebnis- und Finanzhaushalt liegen dabei in der mittelfristigen Planung
nachfolgende Hebesätze zugrunde, die nach den Vorgaben einer kostendeckenden
Schulumlage und einer als Fehlbedarfsdeckungsumlage auszugestaltenden
Kreisumlage wie folgt berechnet sind:
Bezeichnung |
2025 |
2026 |
2027 |
Hebesatz
Kreisumlage |
42,41 % |
42,15 % |
40,86 % |
Hebesatz
Schulumlage |
23,49 % |
23,98 % |
24,18 % |
Hebesatz gesamt |
65,90 % |
66,13 % |
65,04 % |