Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die dargestellten Änderungen im Haushaltsentwurf zur Kenntnis und beschließt die in geänderter Fassung beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.

 

Dem Ergebnis- und Finanzhaushalt liegen dabei in der mittelfristigen Planung nachfolgende Hebesätze zugrunde, die nach den Vorgaben einer kostendeckenden Schulumlage und einer als Fehlbedarfsdeckungsumlage auszugestaltenden Kreisumlage wie folgt berechnet sind:

 

Bezeichnung

2025

2026

2027

Hebesatz Kreisumlage

42,41 %

42,15 %

40,86 %

Hebesatz Schulumlage

23,49 %

23,98 %

24,18 %

Hebesatz gesamt

65,90 %

66,13 %

65,04 %