Beschlussvorschlag:
1. Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
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im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
700.170.115 Euro |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
728.441.142 Euro |
mit einem Saldo von |
-28.271.027 Euro |
im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0 Euro |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 Euro |
mit einem Saldo von |
0 Euro |
mit einem Fehlbedarf von |
28.271.027 Euro |
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im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
13.894.763 Euro |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
28.688.491 Euro |
mit einem Saldo von |
-14.793.728 Euro |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
16.113.549 Euro |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
15.198.568 Euro |
mit einem Saldo von |
914.981 Euro |
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
32.640.044 Euro |
festgesetzt. |
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§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
16.113.549 Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur
Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.650.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 60.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
a)
Kreisumlage
Der
Hebesatz für die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für das
Haushaltsjahr 2024 zu erhebende Kreisumlage wird auf 36,58 % der
Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.
b)
Schulumlage
Der
Hebesatz für den von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für das
Haushaltsjahr 2024 zu erhebenden Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 22,33 % der
Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.
Die
Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum
20. eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 54 HFAG
mit jährlich 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zu verzinsen.
§ 6
Es gilt das vom
Kreistag am 11.12.2023 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der vom
Kreistag als Teil des Haushaltsplans am 11.12.2023 beschlossene Stellenplan.
2. Das
dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
wird
beschlossen.
3. Das
dem Haushaltsplan beigefügte Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.