Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die organisatorische Zuordnung sowie die Dienst- und Fachaufsicht über die kreiseigenen Mitarbeitenden der Drogenberatungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die derzeit zwei Beratungsfachkräfte mit einem Umfang von 60 Wochenstunden besetzt, und eine Teamassistenz mit einem Umfang von 19,5 Wochenstunden umfasst, wechselt ab dem 01.01.2024 zum Fachbereich Soziales und Teilhabe des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

 

Es erfolgt zum 01.01.2024 eine Übergabe der Aufgabe der Durchführung der Drogenberatung an den Träger Caritasverband Darmstadt e.V.

 

Zur Übernahme dieser Aufgaben wird vom Träger Caritasverband Darmstadt e.V. das erforderliche Personal bereitgestellt. Zwischen den Vertragspartnern, Fachbereich Soziales und Teilhabe und Caritasverband Darmstadt e.V. wird hierzu ein Vertrag mit dazugehöriger Leistungsvereinbarung geschlossen.

 

Zur Sicherstellung des Umfangs der bisher von der Drogenberatungsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg erbrachten Beratungsleistungen nach §16 SGB VIII (Jugendberatung), müssen 1/3 der Gesamtzahl der durch den Caritasverband Darmstadt in einem Kalenderjahr beratenen und begleiteten Personen unter 21 Jahre alt sein. Des Weiteren bedarf es weiterhin einer Sicherstellung der Beratungsleistung nach §16a SGB II (Kommunale Eingliederungshilfe) sowie nach §11 SGB XII (Beratung und Unterstützung), die vom Träger Caritasverband Darmstadt e.V. vollumfänglich erbracht werden kann.