Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Seit Beginn 2024 hat es für die Inanspruchnahme der DRK-Sprach- und Integrationsmittlung Veränderungen und Einschränkungen gegeben. So sind z. B. Anforderungen für Sprachmittlungen bei (Fach)Arztterminen von Geflüchteten nicht mehr möglich.

 

Die genaue Informationslage dazu ist unklar.

 

Daher fragen wir:

 

1.     Liegt seitens des Landkreises die Streichung von finanziellen Mitteln an das DRK vor?

 

Es handelt sich nicht um eine Streichung, sondern eine Festsetzung des Budgets. In den vergangenen Jahren, seit Beginn der Kooperation in 2011, waren die Kosten im Projekt stetig gestiegen.

Mit diesem Budget können voraussichtlich 600 Einsätze durchgeführt werden mit einem Umfang von ca. 1.070,00 Honorarstunden.

·         Wenn ja, in welcher Höhe?

 

Siehe Antwort auf Frage 1.

·         Handelt es sich um eine dauerhafte oder temporäre Einschränkung?

 

Zunächst handelt es sich um eine Festschreibung des Budgets für das Jahr 2024. Ob in den Jahren danach eine Aufstockung der Mittel erforderlich und möglich sein wird, steht derzeit nicht fest.

·         Ist dies durch die vorläufige Haushaltsführung nach § 99 HGO bedingt?

 

Siehe Antwort auf Frage 1.

·         Der Haushaltplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg 2024 mitsamt seinen Anlagen, u.a. dem Haushaltssicherungskonzept (HSK), ist noch nicht verabschiedet. Sind die Einschränkungen auf den Punkt 16 des HSK zurückzuführen?

 

Ja.

·         Wenn die benannten Einschränkungen nicht auf den Punkt 16 des HSK zurückzuführen sind: Welche Einschränkungen bei dem Angebot sind durch die HSK-Maßnahme geplant?

 

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2.     Haben hinsichtlich der Einschränkungen seitens des Landkreises vorab Gespräche mit dem DRK, dem Fachbeirat Flucht und Integration des Landkreises und ggf. auch mit der Stadt Darmstadt stattgefunden? Wenn ja, welche Vereinbaren wurden getroffen?

 

Im Rahmen des Projektes „Sprach- und Integrationsmittlung“ finden regelmäßige Gespräche zwischen dem Büro für Migration und Inklusion und dem DRK statt. Zudem findet auch ein kontinuierlicher Austausch mit den Fachbereichen der Kreisverwaltung statt, die die Sprach- und Integrationsmittlung nutzen. Im November 2023 wurde die Budgetplanung gemeinsam mit dem DRK besprochen. Auch findet ein regelmäßiger Austausch zum Projekt und den Bedarfen mit den zuständigen Stellen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt statt.

3.     Wie werden die Betroffenen, Sozialarbeitende, Kommunen und deren Asyl-Kreise sowie ehrenamtlich Tätige von der Einschränkung informiert?

 

Sprach- und Integrationsmittlung ist ein freiwilliges Angebot des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Einsätze können nur von öffentlichen Stellen (Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich) angefordert werden. Die betroffenen Stellen sind durch das Büro für Migration und Inklusion informiert, hierzu wurden auch vorhandene Netzwerke genutzt. Das DRK hat ebenfalls Kooperationspartner über seine Verteiler informiert.

4.     Eine fehlende Sprachmittlung führt zu einer Erschwerung, Verhinderung und möglicherweise deutlichen Reduzierung von Arztbesuchen. Folgen sind zwangsläufig der Anstieg von Notdiensteinsätzen und das Aufsuchen der Notaufnahmen von Kliniken. Auch kann das Verschleppen von Behandlungen, besonders im Hinblick auf die Verhütung von Infektionskrankheiten für die Bewohnerschaft und Mitarbeitende in Gemeinschaftsunterkünften hygienisch-epidemiologische Folgen mit sich bringen. Zu welcher Einschätzung kommt der Landkreis in diesem Zusammenhang?

 

Sprach- und Integraitonsmittlung kann im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich eingesetzt werden. Private Arztpraxen waren bei der Entwicklung des Angebotes nicht vorgesehen. Dies hat sich im Laufe des Einsatzes immer mehr zu einem Einsatzbereich entwickelt. Hier wird eine Leistung, die offensichtlich benötigt wird, nicht durch Krankenkassen finanziert, sondern durch kommunale Mittel. Bemühungen Sprachmittlungen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen sind bisher gescheitert. Im Übrigen sind keine Restriktionen für Einsätze in Kliniken und MVZs, sowie für Termine des/im Gesundheitsamt vorgesehen.