Anfrage der Fraktion
von Bündnis 90/Die Grünen:
Seit
Beginn 2024 hat es für die Inanspruchnahme der DRK-Sprach- und
Integrationsmittlung Veränderungen und Einschränkungen gegeben. So sind z. B.
Anforderungen für Sprachmittlungen bei (Fach)Arztterminen von Geflüchteten
nicht mehr möglich.
Die
genaue Informationslage dazu ist unklar.
Daher
fragen wir:
1.
Liegt
seitens des Landkreises die Streichung von finanziellen Mitteln an das DRK vor?
Es handelt sich
nicht um eine Streichung, sondern eine Festsetzung des Budgets. In den
vergangenen Jahren, seit Beginn der Kooperation in 2011, waren die Kosten im
Projekt stetig gestiegen.
Mit diesem Budget
können voraussichtlich 600 Einsätze durchgeführt werden mit einem Umfang von
ca. 1.070,00 Honorarstunden.
·
Wenn
ja, in welcher Höhe?
Siehe Antwort auf
Frage 1.
·
Handelt
es sich um eine dauerhafte oder temporäre Einschränkung?
Zunächst handelt es
sich um eine Festschreibung des Budgets für das Jahr 2024. Ob in den Jahren
danach eine Aufstockung der Mittel erforderlich und möglich sein wird, steht
derzeit nicht fest.
·
Ist
dies durch die vorläufige Haushaltsführung nach § 99 HGO bedingt?
Siehe Antwort auf
Frage 1.
·
Der
Haushaltplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg 2024 mitsamt seinen Anlagen,
u.a. dem Haushaltssicherungskonzept (HSK), ist noch nicht verabschiedet. Sind
die Einschränkungen auf den Punkt 16 des HSK zurückzuführen?
Ja.
·
Wenn
die benannten Einschränkungen nicht auf den Punkt 16 des HSK zurückzuführen
sind: Welche Einschränkungen bei dem Angebot sind durch die HSK-Maßnahme
geplant?
./.
2.
Haben
hinsichtlich der Einschränkungen seitens des Landkreises vorab Gespräche mit
dem DRK, dem Fachbeirat Flucht und Integration des Landkreises und ggf. auch
mit der Stadt Darmstadt stattgefunden? Wenn ja, welche Vereinbaren wurden
getroffen?
Im Rahmen des
Projektes „Sprach- und Integrationsmittlung“ finden regelmäßige Gespräche
zwischen dem Büro für Migration und Inklusion und dem DRK statt. Zudem findet
auch ein kontinuierlicher Austausch mit den Fachbereichen der Kreisverwaltung
statt, die die Sprach- und Integrationsmittlung nutzen. Im November 2023 wurde
die Budgetplanung gemeinsam mit dem DRK besprochen. Auch findet ein
regelmäßiger Austausch zum Projekt und den Bedarfen mit den zuständigen Stellen
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt statt.
3.
Wie
werden die Betroffenen, Sozialarbeitende, Kommunen und deren Asyl-Kreise sowie
ehrenamtlich Tätige von der Einschränkung informiert?
Sprach- und
Integrationsmittlung ist ein freiwilliges Angebot des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Einsätze können nur von öffentlichen Stellen (Sozial-, Bildungs- und
Gesundheitsbereich) angefordert werden. Die betroffenen Stellen sind durch das
Büro für Migration und Inklusion informiert, hierzu wurden auch vorhandene
Netzwerke genutzt. Das DRK hat ebenfalls Kooperationspartner über seine
Verteiler informiert.
4.
Eine
fehlende Sprachmittlung führt zu einer Erschwerung, Verhinderung und
möglicherweise deutlichen Reduzierung von Arztbesuchen. Folgen sind zwangsläufig
der Anstieg von Notdiensteinsätzen und das Aufsuchen der Notaufnahmen von
Kliniken. Auch kann das Verschleppen von Behandlungen, besonders im Hinblick
auf die Verhütung von Infektionskrankheiten für die Bewohnerschaft und Mitarbeitende
in Gemeinschaftsunterkünften hygienisch-epidemiologische Folgen mit sich
bringen. Zu welcher Einschätzung kommt der Landkreis in diesem Zusammenhang?
Sprach- und
Integraitonsmittlung kann im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich
eingesetzt werden. Private Arztpraxen waren bei der Entwicklung des Angebotes
nicht vorgesehen. Dies hat sich im Laufe des Einsatzes immer mehr zu einem
Einsatzbereich entwickelt. Hier wird eine Leistung, die offensichtlich benötigt
wird, nicht durch Krankenkassen finanziert, sondern durch kommunale Mittel.
Bemühungen Sprachmittlungen in den Leistungskatalog der Krankenkassen
aufzunehmen sind bisher gescheitert. Im Übrigen sind keine Restriktionen für
Einsätze in Kliniken und MVZs, sowie für Termine des/im Gesundheitsamt vorgesehen.