Anfrage der Fraktion
der AfD:
Nach
Medienberichten lebten im Dezember 2023 rund 3.500 Flüchtlinge im Landkreis in
Gemeinschaftsunterkünften, die der Landkreis selbst betreibt oder angemietet
hat. 2.000 Flüchtlinge haben nach Beendigung ihres Asylverfahrens ein
Bleiberecht und müssten eigene Wohnungen beziehen. (Quelle: FR)
Es
ist bekannt, dass sowohl Landkreis als auch Kommunen, auf die die Menschen mit
Bleiberecht verteilt werden, nach geeignetem Wohnraum suchen. Dieser umfasst
Wohnungen, Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften.
In
der Vergangenheit und aktuell gab und gibt es bereits Wohnimmobilien, die von
Privatbesitzern an den Landkreis vermietet wer-den.
Nicht
immer läuft die Konstruktion – Landkreis als Mietnehmer – reibungslos. So
werden nach Berichten von Betroffenen bspw. Schäden an den vermieteten Objekten
nur schleppend oder gar nicht durch die Kreisverwaltung bearbeitet. Weitere
Probleme gibt es bei Nebenkostenabrechnungen, die von der Kreisverwaltung offenbar
in einigen Fällen nur geschätzt und nicht vollständig beglichen werden.
Es
ist hier explizit nicht von Wohnobjekten die Rede, bei denen die Kommunen des
Landkreises Mietnehmer sind.
Die
AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1.
Wie
viele Wohnobjekte hat der Landkreis derzeit insgesamt angemietet? Bitte
aufschlüsseln nach Wohnungen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern,
Reihenhäusern, Doppelhaushälften sowie Gewerbeimmobilien, die als Wohnraum
genutzt werden.
Vertrags-partner |
Wohnung |
EFH |
MFH |
sonstiges |
gesamt |
jur. Person |
13 |
7 |
15 |
21 |
56 |
nat. Person |
30 |
18 |
19 |
17 |
84 |
gesamt |
43 |
25 |
34 |
38 |
140 |
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Eine Unterscheidung
in Privatbesitzer/Gewerblicher Anbieter ist nicht möglich, es wurde eine
Unterscheidung in natürliche Person oder juristischen Person (GmbH/GbR o.a.)
vorgenommen. Unter „Sonstige“ wurden alle Objekte aufgeführt, die nicht in die
anderen Kategorien passen (Containeranlagen, ehem. Hotels etc.). Da in allen
Unterkünften die Unterbringung von Geflüchteten genehmigt ist, handelt es sich
nicht um „Gewerbeimmobilien“. In der Kategorie Einfamilienhäuser (EFH) sind
auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften enthalten. In ca. 80% handelt es sich
um Betreiberverträge.
2.
Wie
viele der unter Frage 1 erfragten Wohnobjekte wurden von Privatbesitzern angemietet?
Bitte aufschlüsseln nach Wohnungen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern,
Reihenhäusern und Doppelhaushälften.
Siehe Tabelle zu Frage
1.
3.
Wie
viele der unter Frage 1 erfragten Wohnobjekte wurden von gewerblichen Anbietern
angemietet? Bitte aufschlüsseln nach Wohnungen, Einfamilienhäusern,
Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften sowie Gewerbeimmobilien,
die als Wohnraum genutzt werden.
Siehe Tabelle zu Frage
1.
4.
Wer
wohnt in den durch den Landkreis angemieteten Wohnobjekten? Bitte aufschlüsseln
nach Migranten mit Bleiberecht, Ukrainern und bedürftigen Bürgern des
Landkreises.
Insgesamt wohnen
2026 Personen mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in durch den Landkreis
angemieteten Objekten. Davon kommen 885 aus der Ukraine. Eine detaillierte
Liste nach Städten und Gemeinden und Geschlecht kann der Anlage 1 entnommen
werden.
5.
Aus
welchen Gründen gibt es Verzögerungen bei der Behebung von Schäden bzw.
Nichtbearbeitung von Schadensmeldungen durch die Kreisverwaltung?
Alle gemeldeten
Schäden werden bearbeitet. Die durchschnittliche Schadensbearbeitung beim
zuständigen Fachbereich liegt derzeit bei fünf Wochen. Da es sich um
unterschiedliche Schadensursachen handelt (z.B. Verschleiß, technische Defekte,
Mutwillige Beschädigungen) müssen bei der folgenden Schadensregulierung auch
unterschiedliche Partner einbezogen werden (z.B. Versicherungen oder
Bewohnerinnen und Bewohner). Aus diesem Grund kann es bis zur
Schadensregulierung zu längeren Zeiten kommen.
In Einzelfällen kann
es dazu kommen, dass Schadensmeldungen nicht bearbeitet werden können, wenn
z.B. nach der Meldung trotz Aufforderung keine Unterlagen durch den Vermieter
vorgelegt werden.
6.
In
wie vielen Fällen kam bzw. kommt es seit 2021 zu solchen Problemen (s. Frage
5)?
Wie lange es nach
der Schadensbearbeitung und Weitergabe an die zuständige Versicherung dauert,
variiert von Fall zu Fall. Hierzu können keine allgemeinen Aussagen getroffen
werden. Dies ist auch davon abhängig, wie komplex der betreffende Sachverhalt
ist. Seit 2021 wurden ca. 100 Schadensmeldungen abgeschlossen.
7.
Wie
viele offene Schadensmeldungen an oder in den angemieteten Wohnobjekten gibt es
derzeit?
Aktuell gibt es fünf
Schadensmeldungen, die noch in der Bearbeitung beim zuständigen Fachbereich
sind. Weitere befinden sich in der Phase
der Regulierung durch die Versicherung des Vermieters oder des Landkreises
(siehe 5).
8.
Wie
lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung und Behebung von gemeldeten
Schäden an oder in den angemieteten Wohnobjekten?
Siehe hierzu die
Antworten zu Frage 5.
9.
Auf
welcher Basis und durch wen werden die Nebenkostenabrechnungen der angemieteten
Wohnobjekte durchgeführt?
Die
Nebenkostenabrechnungen werden aufgrund der Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches durch die Vermieterinnen und Vermieter durchgeführt. Die Prüfung
erfolgt durch den zuständigen Fachbereich, der in diesem Fall Mieter ist. Bei
Verträgen mit pauschaler Abrechnung nach Tagessätzen entfällt die
Nebenkostenabrechnung, da die Nebenkosten im Tagessatz enthalten sind.