Beschlussvorschlag:
1.
Für den Haushalt 2024 Mittel von angenommenen 23 Mio
(pro Kommunen 1 Mio.) zur Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbau
Wohnungsbaugesellschaft auf gemeinnütziger Basis in Höhe von max. 23 Mio bereit
zu stellen.
2.
Einen entsprechen Fachbereich zu gründen, um den
Kommunen bei den Planungs- und Ausschreibeverfahren, den Beantragung von
Mitteln für den sozialen Wohnungsbau.z.b. aus dem europäischen Sozialfonds für
den sozialen Wohnungsbau im unteren Preissegment behilflich zu sein. Angestrebt
werden hierbei die angemessen Kaltmieten für den evtl. Bau des sozialen
Wohnungsbaus im Landkreis Darmstadt Dieburg
3.
Kommunen im Landkreis , die sich nicht an dem
Bieter- und Bauwettbewerb beteiligen erhalten auch keine geschätzte 1 Mio.
Zuschuss. Natürlich werden die max. 1 Mio. pro Kommune auch unter
Berücksichtigung der Einwohnerzahlen der Kommunen vom Landkreis gewährt.Über
die Höhe eines evtl. Zuschuasses wird noch gesondert entschieden