Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Darmstadt geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird gemäß § 20 Abs. 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 27 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.

 

b)     Entlastung der Geschäftsführung und des Verbandsvorstandes

Der Geschäftsführung und dem Verbandsvorstand wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

c)      Behandlung des Jahresgewinnes/-verlustes 2022 aus dem steuerpflichtigen Bereich des Betriebes gewerblicher Art

Der Gewinn des Betriebes gewerblicher Art (BgA) des Jahres 2022 in Höhe von 140.680,12 € (117.821,66 € bei Altpapier (gewerblich) bzw. 22.858,46 € bei DSD Abfallberatung) wird auf neue Rechnung vorgetragen und phasengleich der Rücklage für Investitionen BgA zugeführt.