Nachtrag: 15.11.2023

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg betraut die Betreuung DaDi gGmbH durch den als Anlage beigefügten Betrauungsakt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Erbringung der Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nach den Vorgaben der §§ 161 Abs. 2 S. 3 i.V.m. 161 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 HSchG in der zum Zeitpunkt der Betrauung gefassten Form unter Vorbehalt der Eintragung des geänderten Gesellschaftsvertrages.

 

Der Betrauungsakt wird auf 10 Jahre befristet.