Nachtrag: 15.11.2023
Sitzung: 11.12.2023 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3614-2023/DaDi
Beschluss:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg betraut die
Betreuung DaDi gGmbH durch den als Anlage beigefügten Betrauungsakt mit den
dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
zur Erbringung der Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
nach den Vorgaben der §§ 161 Abs. 2 S. 3 i.V.m. 161 Abs. 2 S. 2 Alt. 2
HSchG in der zum Zeitpunkt der Betrauung gefassten Form unter Vorbehalt der Eintragung des geänderten Gesellschaftsvertrages.
Der Betrauungsakt wird auf 10 Jahre befristet.