Nachtrag: 15.11.2023

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 635.000,00 € für den Verlustausgleich der MVZ GmbH in 2023 werden gemäß § 100 HGO auf dem Produkt 1.07.02.01.03 (Medizinisches Versorgungszentrum) und dem Sachkonto 7125000 (Zuschüsse für lfd. Zwecke an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen) außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen auf dem Produkt 1.12.02.01.02 (ÖPNV) und dem Sachkonto 7126000 Zuschüsse lfd. Zwecke an sonstige öffentliche Sonderrechnung.