Landrat Schellhaas legt den beiliegenden
Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.09.2023 gem. § 28 GemHVO
zur Unterrichtung vor.
Begründung:
Nach
§ 28 GemHVO ist der Kreistag mehrmals jährlich über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Zu diesem Zweck werden Berichte erstellt,
die dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnis gegeben
werden.
Der
vorliegende Bericht ist an den Budgets der Fachbereiche ausgerichtet, wobei der
Fokus auf der Prognose über das voraussichtliche Ergebnis zum 31.12.2023 liegt.
Abweichungen im Ergebnishaushalt zwischen dem Planansatz und der Prognose 2023
wurden von den zuständigen Budgetverantwortlichen erläutert. Ebenso wurde zu
größeren Plan-Ist-Abweichungen im Finanzhaushalt Stellung genommen.