Nachtrag: 15.11.2023

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas legt den beiliegenden Bericht über den Stand des Haushaltsvollzuges zum 30.09.2023 gem. § 28 GemHVO zur Unterrichtung vor.

 

 

Begründung:

 

Nach § 28 GemHVO ist der Kreistag mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Zu diesem Zweck werden Berichte erstellt, die dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnis gegeben werden.

 

Der vorliegende Bericht ist an den Budgets der Fachbereiche ausgerichtet, wobei der Fokus auf der Prognose über das voraussichtliche Ergebnis zum 31.12.2023 liegt. Abweichungen im Ergebnishaushalt zwischen dem Planansatz und der Prognose 2023 wurden von den zuständigen Budgetverantwortlichen erläutert. Ebenso wurde zu größeren Plan-Ist-Abweichungen im Finanzhaushalt Stellung genommen.