den als Anlage
beigefügten Vierteljahresbericht für das II. Quartal 2023 des Eigenbetriebs
Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.
Nach den
Bestimmungen des § 3 Krankenhausgesetz und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die
Krankenhausbetriebsleitung des Kreisausschusses und die
Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögens zu unterrichten.
Mit dem
beiliegenden Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser
Verpflichtung nach.