Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FW/UWG:

 

Nach § 93 c der Abgabenordnung (AO) ist der Landkreis zur Übermittlung steuerlicher Daten der Kindertagespflegepersonen im Landkreis an die Finanzbehörden verpflichtet. Das hat "bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres nach amtlichem vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über die amtlich bestimmte Schnittstelle" zu erfolgen.

 

Die Übermittlung eines großen Teiles der steuerlichen Daten von Kindertagespflegepersonen aus dem Landkreis für das Jahr 2018 erfolgte durch das zuständige Jugendamt jedoch erst am 24.09.2019. Für die Jahre 2019 - 2021 sind die Meldungen teilweise bis heute nicht erfolgt.

 

Einige der erfolgten Meldungen waren zumindest teilweise falsch, weil Nachzahlungen und Erstattungen vergessen oder falsche Zahlen gemeldet worden sind. Dadurch konnten durch die Tagespflegepersonen die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung nicht eingehalten werden.

 

Einzelne Tagespflegepersonen müssen bis zu 10.000 Euro für die Jahre 2019 - 2021 nachzahlen.

 

Dadurch geraten Kindertagespflegepersonen in finanzielle Nöte, da die Bildung von Rücklagen aufgrund von Corona, gestiegener Energiekosten und hoher Inflation in den letzten Jahren kaum möglich war. Eine Stundung der Steuerschulden beim Finanzamt geht nur bis zu 6 Monaten. Banken vergeben dazu i.d.R. keine Kredite.

 

Außerdem entstehen durch die fehlenden Meldungen Verzugszinsen, sofern eine Steuernachzahlung festgesetzt wird.

 

Deshalb fragen wir den Kreisausschuss:

 

1.     Treffen die oben beschriebenen Sachverhalte zu?

 

Die Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung wurden für Jahre 2018-2021 nicht fristgerecht durch die Kreisverwaltung übermittelt. Gleichzeitig haben nicht alle Tagespflegepersonen die Beiträge in ihrer Steuererklärung angegeben und die Finanzämter haben teilweise falsch berechnet.

Mittlerweile wurden alle Meldungen für das Jahr 2018 abgeschlossen. Die gemeldeten Daten werden der Kindertagespflegepersonen mitgeteilt, so dass diese die Meldung überprüfen können. Die Abgabe der Steuererklärung ist unabhängig von der erfolgten Meldung immer möglich.

Die Meldungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

 

2.     Warum sind die Meldungen an das Finanzamt nicht fristgerecht erfolgt?

 

Die verspäteten Meldungen sind auf Personalmangel, hohe Personalfluktuation, viele Krankenstände sowie die Mehrbelastung in der Corona-Zeit zurückzuführen.

 

3.     Wie viele Tagespflegepersonen sind betroffen?

 

Es haben sich sieben Kindertagespflegepersonen gemeldet.

Eine Kindertagespflegeperson hat die zu geringe Steuerschuld bemerkt, das Geld zurückgelegt. Eine Kindertagespflegeperson hatte in Ihrer Steuererklärung die Beträge nicht angegeben, daher kam es nach unserer nachträglichen Meldung zu einer Steuerforderung.

Eine Kindertagespflegeperson hat mitgeteilt, dass ihre Steuerberaterin den Berechnungsfehler des Finanzamtes nicht bemerkt hat.

Die anderen vier Kindertagespflegepersonen haben bisher keine Nachweise vorgelegt.

 

4.     Wie gedenkt der Landkreis, dafür Sorge zu tragen, dass die fehlenden oder fehlerhaften Meldungen zeitnah nachgeholt bzw. korrigiert werden?

 

Das zuständige Fachgebiet arbeitet bereits mit Hochdruck an der Aufarbeitung der Meldungen um dies bis zum Ende des Jahres abzuschließen.

5.     Ist der Kreisausschuss bereit, die Tagespflegepersonen zu unterstützen, sofern sie aufgrund dieser Versäumnisse des Kreis-Jugendamtes in finanzielle Not geraten oder geraten sind?

 

Wenn die Kindertagespflegepersonen in ihrer Steuererklärung die erstatteten Beträge richtig angegeben haben, ist das Finanzamt verpflichtet, diese Angaben auch ohne unsere Meldungen anzurechnen. Sollte dies auf Grund einer fehlerhaften Bearbeitung durch das Finanzamt nicht erfolgt sein, raten wir Widerspruch gegen die Verzugszinsen einzulegen. Eine Kindertagespflegeperson hat dies erfolgreich getan und konnte eine Ratenzahlung vereinbaren.

 

6.     Wie gedenkt der Landkreis, den Kindertagespflegepersonen den durch ihn verursachten Schaden zu ersetzen und zumindest die Verzugszinsen zu übernehmen, die durch die nun verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen entstehen?

 

Auch wenn die Meldungen durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht fristgerecht übermittelt wurden, ist die Steuerschuld durch eine Fehlberechnung des Finanzamtes zustande gekommen. Es ist davon auszugehen, dass bei entsprechendem Widerspruch die Verzugszinsen durch das Finanzamt zurückgenommen werden, sodass keine zusätzlichen Kosten durch Zinsen entstehen. Sollte das Finanzamt in Einzelfällen eine Ratenzahlung nicht zulassen, können sich die betroffenen Tagespflegepersonen jederzeit bei der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung melden, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten.