Anfrage der Fraktion
von FW/UWG:
Nach
§ 93 c der Abgabenordnung (AO) ist der Landkreis zur Übermittlung steuerlicher
Daten der Kindertagespflegepersonen im Landkreis an die Finanzbehörden
verpflichtet. Das hat "bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden
Jahres nach amtlichem vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung
über die amtlich bestimmte Schnittstelle" zu erfolgen.
Die
Übermittlung eines großen Teiles der steuerlichen Daten von
Kindertagespflegepersonen aus dem Landkreis für das Jahr 2018 erfolgte durch
das zuständige Jugendamt jedoch erst am 24.09.2019. Für die Jahre 2019 - 2021
sind die Meldungen teilweise bis heute nicht erfolgt.
Einige
der erfolgten Meldungen waren zumindest teilweise falsch, weil Nachzahlungen
und Erstattungen vergessen oder falsche Zahlen gemeldet worden sind. Dadurch
konnten durch die Tagespflegepersonen die Fristen zur Abgabe der
Steuererklärung nicht eingehalten werden.
Einzelne
Tagespflegepersonen müssen bis zu 10.000 Euro für die Jahre 2019 - 2021 nachzahlen.
Dadurch
geraten Kindertagespflegepersonen in finanzielle Nöte, da die Bildung von
Rücklagen aufgrund von Corona, gestiegener Energiekosten und hoher Inflation in
den letzten Jahren kaum möglich war. Eine Stundung der Steuerschulden beim
Finanzamt geht nur bis zu 6 Monaten. Banken vergeben dazu i.d.R. keine Kredite.
Außerdem
entstehen durch die fehlenden Meldungen Verzugszinsen, sofern eine
Steuernachzahlung festgesetzt wird.
Deshalb
fragen wir den Kreisausschuss:
1.
Treffen
die oben beschriebenen Sachverhalte zu?
Die
Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung wurden für Jahre 2018-2021 nicht
fristgerecht durch die Kreisverwaltung übermittelt. Gleichzeitig haben nicht
alle Tagespflegepersonen die Beiträge in ihrer Steuererklärung angegeben und die
Finanzämter haben teilweise falsch berechnet.
Mittlerweile
wurden alle Meldungen für das Jahr 2018 abgeschlossen. Die gemeldeten Daten
werden der Kindertagespflegepersonen mitgeteilt, so dass diese die Meldung
überprüfen können. Die Abgabe der Steuererklärung ist unabhängig von der
erfolgten Meldung immer möglich.
Die
Meldungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sollen noch in diesem Jahr
abgeschlossen werden.
2.
Warum
sind die Meldungen an das Finanzamt nicht fristgerecht erfolgt?
Die
verspäteten Meldungen sind auf Personalmangel, hohe Personalfluktuation, viele
Krankenstände sowie die Mehrbelastung in der Corona-Zeit zurückzuführen.
3.
Wie
viele Tagespflegepersonen sind betroffen?
Es
haben sich sieben Kindertagespflegepersonen gemeldet.
Eine
Kindertagespflegeperson hat die zu geringe Steuerschuld bemerkt, das Geld zurückgelegt.
Eine Kindertagespflegeperson hatte in Ihrer Steuererklärung die Beträge nicht
angegeben, daher kam es nach unserer nachträglichen Meldung zu einer Steuerforderung.
Eine
Kindertagespflegeperson hat mitgeteilt, dass ihre Steuerberaterin den
Berechnungsfehler des Finanzamtes nicht bemerkt hat.
Die
anderen vier Kindertagespflegepersonen haben bisher keine Nachweise vorgelegt.
4.
Wie
gedenkt der Landkreis, dafür Sorge zu tragen, dass die fehlenden oder
fehlerhaften Meldungen zeitnah nachgeholt bzw. korrigiert werden?
Das
zuständige Fachgebiet arbeitet bereits mit Hochdruck an der Aufarbeitung der
Meldungen um dies bis zum Ende des Jahres abzuschließen.
5.
Ist
der Kreisausschuss bereit, die Tagespflegepersonen zu unterstützen, sofern sie
aufgrund dieser Versäumnisse des Kreis-Jugendamtes in finanzielle Not geraten
oder geraten sind?
Wenn
die Kindertagespflegepersonen in ihrer Steuererklärung die erstatteten Beträge richtig
angegeben haben, ist das Finanzamt verpflichtet, diese Angaben auch ohne unsere
Meldungen anzurechnen. Sollte dies auf Grund einer fehlerhaften Bearbeitung
durch das Finanzamt nicht erfolgt sein, raten wir Widerspruch gegen die
Verzugszinsen einzulegen. Eine Kindertagespflegeperson hat dies erfolgreich
getan und konnte eine Ratenzahlung vereinbaren.
6.
Wie
gedenkt der Landkreis, den Kindertagespflegepersonen den durch ihn verursachten
Schaden zu ersetzen und zumindest die Verzugszinsen zu übernehmen, die durch
die nun verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen entstehen?
Auch
wenn die Meldungen durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht fristgerecht
übermittelt wurden, ist die Steuerschuld durch eine Fehlberechnung des
Finanzamtes zustande gekommen. Es ist davon auszugehen, dass bei entsprechendem
Widerspruch die Verzugszinsen durch das Finanzamt zurückgenommen werden, sodass
keine zusätzlichen Kosten durch Zinsen entstehen. Sollte das Finanzamt in
Einzelfällen eine Ratenzahlung nicht zulassen, können sich die betroffenen
Tagespflegepersonen jederzeit bei der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung
melden, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten.