Anfrage der Fraktion
von FW/UWG:
Die
"Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von
Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis
Darmstadt-Dieburg" regelt die Bedingungen für die Kindertagespflege in
dieser Region. Sie legt fest, wie die Betreuung und pädagogische Unterstützung
für Kinder sichergestellt werden sollen. Die Satzung regelt auch die Staffelung
der Kostenbeiträge, die von den Eltern bezahlt werden müssen, abhängig von
ihrem Einkommen. Zusätzlich sieht sie vor, dass finanzielle Unterstützung in
Form einer Geldleistung gewährt werden kann, um sicherzustellen, dass auch
Familien mit geringem Einkommen Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung haben.
Insgesamt trägt die Satzung dazu bei, dass die Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg
auf einem hohen Qualitätsniveau angeboten wird und für alle Bevölkerungsgruppen
zugänglich ist, um die optimale Entwicklung der Kinder zu fördern.
Im
Jahr 2020 wurde die aktuelle Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege,
die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung
im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen. Aufgrund deutlicher Veränderungen,
wie zum Beispiel spürbarer Steigerungen der Energie- / Lebensmittelkosten und
Inflation, ist es nun erforderlich, die Satzung anzupassen. Diese Anpassungen
sind notwendig, um sicherzustellen, dass die finanziellen Belastungen für die
Eltern angemessen bleiben und gleichzeitig die Qualität und Zugänglichkeit der
Kindertagespflege im Landkreis aufrechterhalten werden können.
Vor
diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur
"Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von
Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg".
1.
Wie
und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die bindende Wirkung des
Satzungsbeschlusses über die "Satzung über die Teilnahme an der
Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer
laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg" vom 14.12.2020 in
einzelnen Paragraphen neu zu vereinbaren?
Der Kreistag müsste eine Satzungsänderung
beschließen.
2.
Wann
(Datum) ist geplant, die Satzungen zur Erhebung von Kostenbeiträgen für
Verpflegung bei Tagespflegepersonen anzupassen, nachdem Kindergärten bereits
ihre entsprechenden Anpassungen vorgenommen haben?
Aktuell
ist nicht geplant die Satzung zu überarbeiten.
3.
Welche
Schritte hat die Kreisverwaltung unternommen, um den Rückstand bei der
Bearbeitung von Förderungsanträgen, z.B. für Investitionen, von
Tagespflegepersonen aufzuholen und die Auszahlung der Fördergelder zu
veranlassen?
Seitens
der Kreisverwaltung sind keine Rückstände bei der Bearbeitung von
Förderanträgen der Kindertagespflegepersonen entstanden. Die Anträge von
Kindertagespflegepersonen werden, unter Einhaltung der jeweiligen Frist eines
jeden Landesinvestitionsprogramms, priorisiert gefördert. Die Bearbeitung der
Anträge beim Regierungspräsidium Kassel kann mehrere Monate andauern. Um eine
Auszahlung der Gelder zu beschleunigen stehen die Mitarbeiter*innen des
Jugendamtes in einem regelmäßigen Austausch mit dem Regierungspräsidium Kassel
sowie den Kindertagespflegepersonen, die sich jederzeit an das Jugendamt wenden
können.
4.
Wie
lässt sich die aktuell längere Bearbeitungszeit für Anträge auf laufende
Geldleistungen zur Förderung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII im
Vergleich zur vorgeschriebenen dreimonatigen Antragsfrist verkürzen?
Die Bearbeitungszeit
beträgt grundsätzlich vier bis sechs Wochen. Die Zeit verlängert sich, wenn
nicht alle Unterlagen für die Bewilligung vorliegen und erst angefordert werden
müssen. Bei längerem Ausfall einer Sachbearbeiterin kann die Bearbeitung auch
im Einzelfall länger dauern, aber nicht länger als drei Monate.
5.
Welche
Fortbildungsmaßnahmen werden aktuell anerkannt und vergütet, und ist geplant,
die aufgewendete Arbeitszeit für die Erstellung des Schutzkonzeptes ebenfalls
als Fortbildungsmaßnahme anzuerkennen und zu vergüten? Wenn nicht, was sind die
Gründe dafür?
Es
werden Fortbildungsmaßnahmen anerkannt, die der fortlaufenden Qualifizierung im
Bereich der Kinderbetreuung dienlich sind. In diesem Zusammenhang wird jährlich
ein bedarfsorientiertes und umfangreiches Fortbildungsprogramm zur
Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege erstellt. Die Angebote richten
sich explizit an Kindertagespflegepersonen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
und stehen diesen kostenlos zur Verfügung. Des Weiteren erhalten die Kindertagespflegpersonen
bei erfolgreicher Teilnahme (Anwesenheit muss sichergestellt werden)
Unterrichtseinheiten.
Für
die Teilnahme an einer der vier Schreibwerkstätten zur Erstellung eines
Schutzkonzeptes haben die Kindertagespflegpersonen vier Unterrichtseinheiten
erhalten. Sofern die Betreuung an diesem Tag nicht stattfinden konnte, konnte
ein pädagogischer Tag beantragt werden,
der in Gänze vergütet wird.
6.
Wie
werden die Tagespflegepersonen bei der Erstellung des Schutzkonzeptes
unterstützt, das gemäß der Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls bis
zum 31.12.2023 mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geschlossen werden
muss? Und besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen?
Die
Kindertagespflegepersonen haben eine von der Kindertagespflege des Landkreises
Darmstadt-Dieburg und dem Kinderschutzbund Darmstadt e.V. erarbeitete
Handreichung erhalten, die der Erstellung des individuellen Schutzkonzeptes
dient. Der Handreichung war eine Vorlage beigefügt, bestehend auf festen Textbausteinen
und von den Kindertagespflegepersonen zu erstellenden Textpassagen (mittels
Fragestellungen und Beispieltexten).
Des
Weiteren fanden im ersten Halbjahr 2023
Schreibwerkstätten (4x zu unterschiedlichen Tageszeiten) statt.
Auch
stehen die Mitarbeiterinnen der Kindertagespflege des Landkreises
Darmstadt-Dieburg den Kindertagespflegpersonen bei Fragen beratend zur
Verfügung.
Eine
Verlängerung der Frist ist nach Rücksprache mit der Kindertagespflege des
Landkreises Darmstadt-Dieburg möglich.
7.
Welche
Maßnahmen gibt es bzw. sind geplant, um die derzeitige Vor- und
Nachbearbeitungszeit von 1 Stunde pro Monat und Kind zu erweitern und zu
vergüten, besonders vor dem Hintergrund, dass diese Zeit bereits deutlich durch
Elterngespräche, Elternabende und Dokumentationen für und zum Kind
überschritten wird?
Für
die Vor- und Nachbereitung erhalten die Tagespflegepersonen eine Pauschale von
10,00 EUR pro Kind und Monat. Dies ergibt sich aus der Satzung.
8.
Ist
es möglich, neben der bestehenden Satzung zusätzliche Vereinbarungen zur
Unterstützung von Kindertagespflegepersonen durch den Landkreis zu treffen, wie
beispielsweise einen erhöhten Zuschuss für Essenskosten oder Ausgleich für
zusätzliche Belastungen? Falls ja, könnten Sie bitte erklären, wie der
entsprechende Antrag gestellt werden muss und welche Vorgehensweise dabei zu
beachten ist?
Dazu bedarf es eines
entsprechenden Beschlusses der Kreisgremien.