Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FW/UWG:

 

Die "Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg" regelt die Bedingungen für die Kindertagespflege in dieser Region. Sie legt fest, wie die Betreuung und pädagogische Unterstützung für Kinder sichergestellt werden sollen. Die Satzung regelt auch die Staffelung der Kostenbeiträge, die von den Eltern bezahlt werden müssen, abhängig von ihrem Einkommen. Zusätzlich sieht sie vor, dass finanzielle Unterstützung in Form einer Geldleistung gewährt werden kann, um sicherzustellen, dass auch Familien mit geringem Einkommen Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung haben. Insgesamt trägt die Satzung dazu bei, dass die Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf einem hohen Qualitätsniveau angeboten wird und für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich ist, um die optimale Entwicklung der Kinder zu fördern.

 

Im Jahr 2020 wurde die aktuelle Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen. Aufgrund deutlicher Veränderungen, wie zum Beispiel spürbarer Steigerungen der Energie- / Lebensmittelkosten und Inflation, ist es nun erforderlich, die Satzung anzupassen. Diese Anpassungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die finanziellen Belastungen für die Eltern angemessen bleiben und gleichzeitig die Qualität und Zugänglichkeit der Kindertagespflege im Landkreis aufrechterhalten werden können.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur "Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg".

 

1.     Wie und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die bindende Wirkung des Satzungsbeschlusses über die "Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg" vom 14.12.2020 in einzelnen Paragraphen neu zu vereinbaren?

 

Der Kreistag müsste eine Satzungsänderung beschließen.

2.     Wann (Datum) ist geplant, die Satzungen zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Verpflegung bei Tagespflegepersonen anzupassen, nachdem Kindergärten bereits ihre entsprechenden Anpassungen vorgenommen haben?

 

Aktuell ist nicht geplant die Satzung zu überarbeiten.

3.     Welche Schritte hat die Kreisverwaltung unternommen, um den Rückstand bei der Bearbeitung von Förderungsanträgen, z.B. für Investitionen, von Tagespflegepersonen aufzuholen und die Auszahlung der Fördergelder zu veranlassen?

 

Seitens der Kreisverwaltung sind keine Rückstände bei der Bearbeitung von Förderanträgen der Kindertagespflegepersonen entstanden. Die Anträge von Kindertagespflegepersonen werden, unter Einhaltung der jeweiligen Frist eines jeden Landesinvestitionsprogramms, priorisiert gefördert. Die Bearbeitung der Anträge beim Regierungspräsidium Kassel kann mehrere Monate andauern. Um eine Auszahlung der Gelder zu beschleunigen stehen die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes in einem regelmäßigen Austausch mit dem Regierungspräsidium Kassel sowie den Kindertagespflegepersonen, die sich jederzeit an das Jugendamt wenden können.

4.     Wie lässt sich die aktuell längere Bearbeitungszeit für Anträge auf laufende Geldleistungen zur Förderung in der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII im Vergleich zur vorgeschriebenen dreimonatigen Antragsfrist verkürzen?

 

Die Bearbeitungszeit beträgt grundsätzlich vier bis sechs Wochen. Die Zeit verlängert sich, wenn nicht alle Unterlagen für die Bewilligung vorliegen und erst angefordert werden müssen. Bei längerem Ausfall einer Sachbearbeiterin kann die Bearbeitung auch im Einzelfall länger dauern, aber nicht länger als drei Monate.

5.     Welche Fortbildungsmaßnahmen werden aktuell anerkannt und vergütet, und ist geplant, die aufgewendete Arbeitszeit für die Erstellung des Schutzkonzeptes ebenfalls als Fortbildungsmaßnahme anzuerkennen und zu vergüten? Wenn nicht, was sind die Gründe dafür?

 

Es werden Fortbildungsmaßnahmen anerkannt, die der fortlaufenden Qualifizierung im Bereich der Kinderbetreuung dienlich sind. In diesem Zusammenhang wird jährlich ein bedarfsorientiertes und umfangreiches Fortbildungsprogramm zur Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege erstellt. Die Angebote richten sich explizit an Kindertagespflegepersonen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und stehen diesen kostenlos zur Verfügung. Des Weiteren erhalten die Kindertagespflegpersonen bei erfolgreicher Teilnahme (Anwesenheit muss sichergestellt werden) Unterrichtseinheiten.

Für die Teilnahme an einer der vier Schreibwerkstätten zur Erstellung eines Schutzkonzeptes haben die Kindertagespflegpersonen vier Unterrichtseinheiten erhalten. Sofern die Betreuung an diesem Tag nicht stattfinden konnte, konnte ein  pädagogischer Tag beantragt werden, der in Gänze vergütet wird.

6.     Wie werden die Tagespflegepersonen bei der Erstellung des Schutzkonzeptes unterstützt, das gemäß der Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls bis zum 31.12.2023 mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe geschlossen werden muss? Und besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen?

 

Die Kindertagespflegepersonen haben eine von der Kindertagespflege des Landkreises Darmstadt-Dieburg und dem Kinderschutzbund Darmstadt e.V. erarbeitete Handreichung erhalten, die der Erstellung des individuellen Schutzkonzeptes dient. Der Handreichung war eine Vorlage beigefügt, bestehend auf festen Textbausteinen und von den Kindertagespflegepersonen zu erstellenden Textpassagen (mittels Fragestellungen und Beispieltexten).

Des Weiteren fanden im ersten Halbjahr 2023  Schreibwerkstätten (4x zu unterschiedlichen Tageszeiten) statt.

Auch stehen die Mitarbeiterinnen der Kindertagespflege des Landkreises Darmstadt-Dieburg den Kindertagespflegpersonen bei Fragen beratend zur Verfügung.

Eine Verlängerung der Frist ist nach Rücksprache mit der Kindertagespflege des Landkreises Darmstadt-Dieburg möglich.

7.     Welche Maßnahmen gibt es bzw. sind geplant, um die derzeitige Vor- und Nachbearbeitungszeit von 1 Stunde pro Monat und Kind zu erweitern und zu vergüten, besonders vor dem Hintergrund, dass diese Zeit bereits deutlich durch Elterngespräche, Elternabende und Dokumentationen für und zum Kind überschritten wird?

 

Für die Vor- und Nachbereitung erhalten die Tagespflegepersonen eine Pauschale von 10,00 EUR pro Kind und Monat. Dies ergibt sich aus der Satzung.

8.     Ist es möglich, neben der bestehenden Satzung zusätzliche Vereinbarungen zur Unterstützung von Kindertagespflegepersonen durch den Landkreis zu treffen, wie beispielsweise einen erhöhten Zuschuss für Essenskosten oder Ausgleich für zusätzliche Belastungen? Falls ja, könnten Sie bitte erklären, wie der entsprechende Antrag gestellt werden muss und welche Vorgehensweise dabei zu beachten ist?

 

Dazu bedarf es eines entsprechenden Beschlusses der Kreisgremien.