Beschlussvorschlag:
Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren aus
Familien , die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw berechtigt
sind,Zuschüsse aus dem Bldungs- und Teilhabepaket BUT in Anspruch zu nehmen,
erhalten von dem Landkreis Darmstadt Dieburg jeweils zu Weihnachten eine
Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 75 € pro Jugendlichen als nicht anrechenbare
Einmalzahlung.
(Nach SGB II 11 a -nicht anrechenbares Einkommen)
Abs 5 gelten Geschenke und Zuwendungen zu berücksichtigen, die ohne rechtliche
oder sittliche Pflicht erbracht werden, sind nicht als Einkommen zu
berücksichtigen,soweit (…) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so
günstig beeinflussen, dass dadurch daneben Leistungen nach diesem Buch nicht
gerechtfertigt wären“)