Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

1.     Für den Haushalt 2024 Mittel von angenommenen 23 Mio (pro Kommunen 1 Mio.) zur Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbau Wohnungsbaugesellschaft auf gemeinnütziger Basis in Höhe von max. 23 Mio bereit zu stellen.

 

2.     Einen entsprechen Fachbereich zu gründen, um den Kommunen bei den Planungs- und Ausschreibeverfahren, den Beantragung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau.z.b. aus dem europäischen Sozialfonds für den sozialen Wohnungsbau im unteren Preissegment behilflich zu sein. Angestrebt werden hierbei die angemessen Kaltmieten für den evtl. Bau des sozialen Wohnungsbaus im Landkreis Darmstadt Dieburg

 

3.     Kommunen im Landkreis , die sich nicht an dem Bieter- und Bauwettbewerb beteiligen erhalten auch keine geschätzte 1 Mio. Zuschuss. Natürlich werden die max. 1 Mio. pro Kommune auch unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen der Kommunen vom Landkreis gewährt.Über die Höhe eines evtl. Zuschuasses wird noch gesondert entschieden