Beschlussvorschlag:
- Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für
das Wirtschaftsjahr 2024 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr.
1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt
und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag
beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg mit folgender Festsetzung:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat den Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Haushaltsjahr 2024 in
seiner Sitzung am XX.XX.XXXX beschlossen:
1. Erfolgsplan:
2. Vermögensplan:
3. Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur
Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.578.746 €
festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr
2024 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen wird auf
1.100.000 € festgesetzt.
5. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2024 zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 35.000.000 € festgesetzt.
6. Stellenübersicht
Es gilt die am
XX.XX.XXXX vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2024.