Beschluss:
1.
Der
Kreisausschuss stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2024 mit dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 - 2027 fest.
Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet
folgende Festsetzungen:
a)
den
Ergebnishaushalt mit Erträgen von 700.170.115 € und Aufwendungen von 728.441.142
€ (Fehlbedarf 28.271.027 €),
b)
den
Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -18.761.297 €, aus Investitionstätigkeit von -14.793.728 € und aus
Finanzierungstätigkeit von 914.981 € (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt 32.640.044 €),
c)
die
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe
von 16.113.549 €,
d)
den
Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.650.000 €,
e)
den
Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit 60.000.000 €,
f)
die
Festsetzung der Kreisumlage auf 36,58 % und des Zuschlages zur Kreisumlage
(Schulumlage) auf 22,33 % der Kreisumlagegrundlagen,
g)
das
Haushaltssicherungskonzept und
h)
den
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024.
2.
Der
Hebesatz der Kreisumlage wird für das Jahr 2027 von 37,66 auf 40,84 % erhöht.
Dadurch erhöht sich der Ansatz der Kontengruppe 55 im Ergebnishaushalt im Jahr
2027 auf 371.704.394 Euro. Das Gleiche gilt für den Ansatz im Finanzhaushalt
unter der Kontengruppe 814.
3.
Der
aus den Ziffern 1 und 2 festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung wird dem
Kreistag zusammen mit dem Haushaltsplan 2024, dem Investitionsprogramm und dem
Haushaltssicherungskonzept zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.