Nachtrag: 30.10.2023
Sitzung: 30.10.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3080-2023/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der
Personalschlüssel im Bereich der Betreuung von Geflüchteten wird für die
Betreuung der Geflüchteten mit Bleiberecht (alle Personen mit einem
Aufenthaltstitel z:B. nach § 25 AufenthG, Spätaussiedler und
Kontingentflüchtlinge sowie Geflüchtete aus der Ukraine mit AE §24 AufenthG
etc.) ab 01.01.2024 von 1:120 auf 1:150 (1 Vollzeitäquivalent: 150 Geflüchtete)
angehoben.