Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

1.         Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 - 2027 gemäß § 97 Abs. 1 HGO fest.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)   den Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 1.646.128 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 1.646.128 Euro,

b)  den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 0 Euro, mit Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von je 2.600.000 Euro (Saldo: 0 Euro) und mit einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,

c)   keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)  Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18.000.000 Euro,

e)   den Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit 2.600.000 Euro,

f)    die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 104.000 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2.         Der festgestellte Entwurf wird der Verbandsversammlung zur Beratung und

Beschlussfassung vorgelegt.