Beschluss:
1.
Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Investitionsprogramm für
den Planungszeitraum 2023 - 2027 gemäß § 97 Abs. 1 HGO fest.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:
a) den
Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 1.646.128 Euro und ordentlichen
Aufwendungen von 1.646.128 Euro,
b) den
Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 0 Euro, mit Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von je 2.600.000
Euro (Saldo: 0 Euro) und mit einem Zahlungsmittelfluss aus
Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,
c) keine
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,
d) Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 18.000.000 Euro,
e) den
Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit 2.600.000 Euro,
f) die
Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 104.000 Euro, wobei sich die Anteile
für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung
ergeben.
2. Der
festgestellte Entwurf wird der Verbandsversammlung zur Beratung und
Beschlussfassung
vorgelegt.