Die Verfügung der
Aufsichtsbehörde vom 28.06.2023 zur Genehmigung der Nachtrags-Haushaltssatzung
2023 wird gemäß § 7 Abs. 2 KGG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 HGO zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Verfügung der
Aufsichtsbehörde vom 28.06.2023 zur Genehmigung der Nachtrags-Haushaltssatzung
2023 wird gemäß § 7 Abs. 2 KGG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 HGO zur
Kenntnisnahme vorgelegt.