Der
Bericht über den Haushaltsvollzug zum 30.09.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach
§ 28 GemHVO ist die Verbandsversammlung mehrmals jährlich über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Der
Bericht über den Haushaltsvollzug zum 30.09.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach
§ 28 GemHVO ist die Verbandsversammlung mehrmals jährlich über den Stand des
Haushaltsvollzugs zu unterrichten.