Nachtrag: 16.10.2023

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beauftragt

 

1.     Artikel 1 § 3 Absatz 2 neu zu fassen und entsprechend zu kalkulieren

 

Die Gebühren sind wie folgt zu differenzieren:

a.     Unterbringung in einem Zimmer mit bis zu zwei Personen mit Nasszelle auf dem Zimmer

b.    Unterbringung in einem Zimmer mit bis zu zwei Personen mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäreinrichtungen

c.     Unterbringung in einem Zimmer mit drei oder mehr Personen mit Nasszelle auf dem Zimmer

d.    Unterbringung in einem Zimmer mit drei oder mehr Personen mit gemeinschaftlich genutzten Sanitäreinrichtungen

 

2.     Artikel 1 § 4 Abs. 4 wie folgt zu ergänzen

 

Abweichend von § 3 Abs. 2 wird die Gebührenhöhe im Satzungsgebiet pro Person im Monat bei einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei einer anderen Unterkunft in Fällen des Abs. 1 (Geflüchtet mit eigenem Einkommen über dem jeweiligen Regelbedarf) um 40,00 Euro reduziert und die Gebühr für eigene Kinder unter 16 Jahren für den Zeitraum von sechs Monaten auf 100,00 Euro pro Kind reduziert.

 

Artikel 2 und 3 bleiben unverändert

 

Die Neukalkulation erfolgt unter der Maßgabe, dass die nach der Kostenermittlung gem. § 10 KAG ermittelten Kosten in vollem Umfang weitergegeben werden (plus 1 Mio. Euro in 2024).