Nachtrag: 16.10.2023
Sitzung: 16.10.2023 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: abgelehnt
Vorlage: 3511-2023/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beauftragt
1.
Artikel
1 § 3 Absatz 2 neu zu fassen und entsprechend zu kalkulieren
Die
Gebühren sind wie folgt zu differenzieren:
a.
Unterbringung
in einem Zimmer mit bis zu zwei Personen mit Nasszelle auf dem Zimmer
b.
Unterbringung
in einem Zimmer mit bis zu zwei Personen mit gemeinschaftlich genutzten
Sanitäreinrichtungen
c.
Unterbringung
in einem Zimmer mit drei oder mehr Personen mit Nasszelle auf dem Zimmer
d.
Unterbringung
in einem Zimmer mit drei oder mehr Personen mit gemeinschaftlich genutzten
Sanitäreinrichtungen
2.
Artikel
1 § 4 Abs. 4 wie folgt zu ergänzen
Abweichend
von § 3 Abs. 2 wird die Gebührenhöhe im Satzungsgebiet pro Person im Monat bei
einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei einer anderen Unterkunft in Fällen des
Abs. 1 (Geflüchtet mit eigenem Einkommen über dem jeweiligen Regelbedarf) um
40,00 Euro reduziert und die Gebühr für eigene Kinder unter 16 Jahren für den
Zeitraum von sechs Monaten auf 100,00 Euro pro Kind reduziert.
Artikel
2 und 3 bleiben unverändert
Die
Neukalkulation erfolgt unter der Maßgabe, dass die nach der Kostenermittlung
gem. § 10 KAG ermittelten Kosten in vollem Umfang weitergegeben werden (plus 1
Mio. Euro in 2024).