Nachtrag: 11.10.2023
Sitzung: 16.10.2023 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3470-2023/DaDi
Zum 1.1.2023 wurde
die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands umgesetzt. Mit dem
neuen "Wohngeld-Plus" haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf
Wohngeld als bisher. Nicht nur der Kreis der Berechtigten hat sich erweitert.
Auch die Unterstützungsleistungen selbst wurden angepasst und tragen den
gestiegenen Kosten für Wohnraum und Heizkosten Rechnung.
Kreisbeigeordnete
Sprößler
informiert über die Auswirkungen der Reform im Landkreis für das erste Halbjahr
2023:
Im
Halbjahresvergleich ergibt sich eine Erhöhung der Antragszahlen um 91 %.
Bei
den Auszahlungsbeträgen (Bundes- und Landesmittel) ist eine Steigerung von 121
% feststellbar.
Für
das zweite Halbjahr wird mit einer weiteren Antragszunahme durch sogenannte
Wechsler-Haushalte, die zuvor Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII
hatten, gerechnet, da Leistungsberechtigte nach diesen Gesetzen für laufende
Bewilligungszeiträume bis 30.06.2023 nicht verpflichtet waren, Wohngeld nach
dem Wohngeldgesetz in Anspruch zu nehmen.