Nachtrag: 11.10.2023

Beschluss: Kenntnis genommen

Zum 1.1.2023 wurde die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands umgesetzt. Mit dem neuen "Wohngeld-Plus" haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld als bisher. Nicht nur der Kreis der Berechtigten hat sich erweitert. Auch die Unterstützungsleistungen selbst wurden angepasst und tragen den gestiegenen Kosten für Wohnraum und Heizkosten Rechnung.

Kreisbeigeordnete Sprößler informiert über die Auswirkungen der Reform im Landkreis für das erste Halbjahr 2023:

Im Halbjahresvergleich ergibt sich eine Erhöhung der Antragszahlen um 91 %.

 

 

 

Bei den Auszahlungsbeträgen (Bundes- und Landesmittel) ist eine Steigerung von 121 % feststellbar.

 

 

Für das zweite Halbjahr wird mit einer weiteren Antragszunahme durch sogenannte Wechsler-Haushalte, die zuvor Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII hatten, gerechnet, da Leistungsberechtigte nach diesen Gesetzen für laufende Bewilligungszeiträume bis 30.06.2023 nicht verpflichtet waren, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz in Anspruch zu nehmen.