Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag fordert den Landkreis Darmstadt-Dieburg auf, zum 1. Juli 2007 in allen kreiseigenen Betrieben und Beteiligungsgesellschaften ein System dualer Mindestlöhne festzuschreiben. Das System dualer Mindestlöhne zeichnet sich durch die Kopplung eines auf kommunaler Ebene festzulegenden Mindestlohns mit tariflich vereinbarten und per Gesetz fixierten, branchenbezogenen Mindestlöhnen aus. Der kommunale Mindestlohn pro Stunde wird auf acht Euro brutto festgesetzt. Liegen die untersten Tarifentgelte einer Branche innerhalb der kreiseigenen Betriebe und Beteiligungsgesellschaften über dieser gesetzlichen Mindestanforderung so gelten diese als Mindestlohn der jeweiligen Branche.

 

  1. Der Kreis verpflichtet sich die Einhaltung der branchenüblichen Tarifverträge und des kommunalen Mindestlohnes bei der Vergabe von Ausschreibungen und Aufträgen an Fremdfirmen zu gewährleisten.

 

  1. Die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages und des Kreises Darmstadt-Dieburg in den Aufsichtsräten der kreiseigenen Betriebe und kreiseigenen Beteiligungsgesellschaften achten auf die Einhaltung der Tarifverträge und des kommunalen Mindestlohnes.