Landrat Schellhaas teilt mit, dass
der Landkreis
Darmstadt-Dieburg gemäß dem Beschluss des Kreistags vom 12.12.2022
(Vorlage-Nr.: 1936-2022/DaDi) zwischenzeitlich die öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen mit den Kommunen bzw. Abwasserzweckverbänden auf dem Gebiet des
Landkreises Darmstadt-Dieburg hinsichtlich der Entsorgung von Klärschlamm
abgeschlossen hat.
Eine Ausnahme hiervon
bildet die in der Begründung zur Beschlussvorlage (Vorlage-Nr.: 1936-2022/DaDi)
aufgeführte Gemeinde Schaafheim, diese lässt ihr Abwasser von Markt Großostheim
reinigen, deshalb wird hier keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
der Gemeinde und dem Landkreis abgeschlossen, sondern Markt Großostheim
schließt einen Vertrag mit dem Zweckverband Abfallverwertung Südhessen ab.