Beschluss: Kenntnis genommen

Erster Kreisbeigeordneter Köhler teilt mit, dass

 

in Kooperation mit der Schulentwicklung aus dem Fachbereich Schulservice und im Rahmen der pädagogischen Schulentwicklung die Carlo-Mierendorff-Schule ein Konzept erarbeitet hat, welches dem aktuellen Stand der Bewegungsförderung und Sportpädagogik bzw. Sportdidaktik entspricht. Dieses wird ab dem Schuljahr 2023/24 umgesetzt. Daher trägt die Schule künftig den Namenszusatz „bewegungsfördernde Grundschule“.

 

Das Konzept wurde dem Hessischen Kultusministerium vorgestellt und ist mit dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg kommuniziert.

 

Für die Pilotphase auf dem Weg zur bewegungsfördernden Grundschule sind folgende Umsetzungsschritte vorgesehen:

 

Alle Schülerinnen und Schüler haben freitags eine zusätzliche Sportstunde mit Bewegungslandschaft

Zusätzlich zum regulären Sportunterricht gem. Kerncurriculum findet eine weitere Sportstunde mit Bewegungslandschaft statt. Ergänzend wird Bewegung in den Unterricht integriert. Umsetzung ab dem Schuljahr 2023/24.

 

Gesamtzertifizierung als gesundheitsfördernde Grundschule durch das Hessische Kultusministerium

Die Carlo-Mierendorff-Schule beginnt die Zertifizierung im HKM Projekt Schule & Gesundheit im Schuljahr 2023/24 mit dem Ziel der Gesamtzertifizierung als gesundheitsfördernde Grundschule.

 

Aktiver Ausbau der Kooperation mit Griesheimer Sportvereinen

Ziel der weiteren Kooperation mit den Sportvereinen ist die Öffnung der Schule in den Sozialraum, die Förderung von Sprache und Integration sowie die Stärkung des Ehrenamts, des Vereinswesens und des Breitensports.

 

Teilnahme am Hessischen Bewegungscheck

Aufbau einer Kooperation mit dem Sportkreis mit dem Ziel den Hessischen Bewegungscheck an der Carlo-Mierendorff-Schule zu etablieren.

 

Instandsetzung der Sporthalle an der Carlo-Mierendorff-Schule

Die Instandsetzung ist mit dem DaDi Werk besprochen und geplant. Die Umsetzung kann erst ab SoFe 2024 erfolgen, da durch den Neubau der CMS und der Gestaltung des Außengeländes vorher keine weiteren Baumaßnahmen umsetzbar sind.