Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit, dass

 

der Landkreis Darmstadt-Dieburg gemäß dem Beschluss des Kreistags vom 12.12.2022 (Vorlage-Nr.: 1936-2022/DaDi) zwischenzeitlich die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den Kommunen bzw. Abwasserzweckverbänden auf dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg hinsichtlich der Entsorgung von Klärschlamm abgeschlossen hat.

 

Eine Ausnahme hiervon bildet die in der Begründung zur Beschlussvorlage (Vorlage-Nr.: 1936-2022/DaDi) aufgeführte Gemeinde Schaafheim, diese lässt ihr Abwasser von Markt Großostheim reinigen, deshalb wird hier keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Landkreis abgeschlossen, sondern Markt Großostheim schließt einen Vertrag mit dem Zweckverband Abfallverwertung Südhessen ab.