Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag nimmt davon Kenntnis, dass der Kreisausschuss seinen Beschluss vom 26.09.2023 zur Satzung zur 4. Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (Unterbringungsgebührensatzung) aufgehoben hat.

 

2.     Aufgrund der §§ 5, 16, 17, 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), des § 5a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (LAG) vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 399), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (GVBl. S. 160, 166), und der §§ 1, 2, 3, 4, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am XX.XX.XXXX die folgende Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (Unterbringungsgebührensatzung) beschlossen:

 

 

Artikel 1:

 

§ 3 Absatz 2 wird wie folgt abgeändert:

 

(2) Die Unterbringungsgebühren betragen im Satzungsgebiet pro Person im Monat bei einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei einer anderen Unterkunft 443,- Euro.

 

§ 4 wird wie folgt um Abs. 4 ergänzt:

 

(4) Abweichend von § 3 Abs. 2 beträgt die Gebührenhöhe im Satzungsgebiet pro Person im Monat bei einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei einer anderen Unterkunft in Fällen des Abs. 1 (Geflüchtete mit eigenem Einkommen über dem jeweiligen Regelbedarf) 410,- Euro.

 

 

Artikel 2:

 

Die weiteren Regelungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (Unterbringungsgebührensatzung) vom 05.02.2018, zuletzt geändert durch die Satzung zur 3. Änderung der Unterbringungsgebührensatzung vom 26.09.2022, bleiben bestehen.

 

 

Artikel 3:

 

Diese Satzung zur 4. Änderung der Unterbringungsgebührensatzung des Landkreis Darmstadt-Dieburg tritt am 01.01.2024 in Kraft.