Sitzung: 16.10.2023 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3341-2023/DaDi
Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag nimmt davon
Kenntnis, dass der Kreisausschuss seinen Beschluss vom 26.09.2023 zur
Satzung zur 4. Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über
die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem
Landesaufnahmegesetz (Unterbringungsgebührensatzung) aufgehoben hat.
2.
Aufgrund
der §§ 5, 16, 17, 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung
vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), des § 5a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 des
Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen
ausländischen Personen (LAG) vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 399), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (GVBl. S. 160, 166),
und der §§ 1, 2, 3, 4, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in
der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat der Kreistag des Landkreises
Darmstadt-Dieburg am XX.XX.XXXX
die folgende Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz
(Unterbringungsgebührensatzung) beschlossen:
Artikel
1:
§ 3 Absatz 2 wird wie folgt abgeändert:
(2)
Die Unterbringungsgebühren betragen im Satzungsgebiet pro Person im Monat bei
einer Gemeinschaftsunterkunft oder bei einer anderen Unterkunft 443,- Euro.
§ 4
wird wie folgt um Abs. 4 ergänzt:
(4) Abweichend von § 3 Abs. 2 beträgt die
Gebührenhöhe im Satzungsgebiet pro Person im Monat bei einer
Gemeinschaftsunterkunft oder bei einer anderen Unterkunft in Fällen des Abs. 1
(Geflüchtete mit eigenem Einkommen über dem jeweiligen Regelbedarf) 410,- Euro.
Artikel
2:
Die weiteren Regelungen der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem
Landesaufnahmegesetz (Unterbringungsgebührensatzung) vom 05.02.2018, zuletzt
geändert durch die Satzung zur 3. Änderung der Unterbringungsgebührensatzung
vom 26.09.2022, bleiben bestehen.
Artikel
3:
Diese Satzung zur 4. Änderung der
Unterbringungsgebührensatzung des Landkreis Darmstadt-Dieburg tritt am
01.01.2024 in Kraft.