Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Personalschlüssel im Bereich der Betreuung von Geflüchteten wird für die Betreuung der Geflüchteten mit Bleiberecht (alle Personen mit einem Aufenthaltstitel z:B. nach § 25 AufenthG, Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge sowie Geflüchtete aus der Ukraine mit AE §24 AufenthG etc.) ab 01.01.2024 von 1:120 auf 1:150 (1 Vollzeitäquivalent: 150 Geflüchtete) angehoben.