Anfrage der Fraktion
von FW/UWG:
Vorweg
ist festzustellen, dass die nachstehenden Fragestellungen zum
Katastrophenschutz zu den dem Landrat zugewiesenen Auftragsangelegenheiten
gehören (§ 25 (3) HBKG).
Hierzu
stellt § 29 (2) Satz 1 HKO klar: „Der Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung
des Landkreises, mit Ausnahme der
Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die
Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere die Verwendung der
Kreiseinnahmen.“
Ziel des
Landrates als Katastrophenschutzbehörde ist es jedoch auch, unter
Zurückstellung von Zuständigkeitsfragen, zu einer guten, im gesamten Landkreis
vergleichbaren Vorbereitung der verschiedenen Ebenen auf denkbare Szenarien beizutragen
und hinzuwirken.
Daher
erfolgt ausnahmsweise eine Weitergabe der durch den Landrat dem Kreisausschuss
als vom Kreistag angefragten Behörde übermittelten Antworten; auch wenn kein
Überwachungs- und Fragerecht besteht.
1.
In
welcher Weise werden die jährlichen Katastrophenschutzübungen des Kreises
durchgeführt?
Auf
der Kreishomepage werden 2 jährliche Übungen mit wechselnden Kommunen genannt.
Trifft das zu?
Grundsätzlich ist
vorgesehen, jährlich 2 Katastrophenschutz-Vollübungen mit Beteiligung möglichst
vieler im Landkreis vorhandener Fachdienste (Führung, IuK, Brandschutz,
Sanität, Betreuung, GABC, THW) durchzuführen.
Zusätzlich werden in
der Regel 2 Waldbrandübungen gemäß den Vorgaben des Waldbranderlasses des HMdIS
turnusmäßig in den 23 Städten/ Gemeinden des Landkreises durchgeführt.
2.
In
welcher Form werden diese ausgeführt? Wer nimmt daran wie teil?
Die
Katastrophenschutzübungen werden als Vollübungen durchgeführt, d.h. es wird an
vorher festgelegten Objekten / in Einsatzgebieten etc. durch die Einheiten vor
Ort praktisch geübt. Großes Augenmerk liegt hierbei auf dem Zusammenspiel der
verschiedenen Fachdienste und Einheiten.
Bei der Beteiligung
wird versucht, alle vorhandenen Einheiten in regelmäßigen Abständen mit
einzubinden. Dies ist jedoch immer auch von der Lage der Örtlichkeiten und den
Themenschwerpunkten der jeweiligen Übung abhängig. Leider ist hierzu
festzustellen, dass es immer schwieriger wird, geeignete Übungsgelände/-objekte
zu finden oder diese nutzen zu dürfen, sodass ein realistischer Übungsablauf
möglich ist.
3.
Wurde
bereits ein großflächiger Stromausfall simuliert? Wenn ja, mit welchen
Ergebnissen?
Erstmals fand im
April 2014 eine gemeinsame Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall mit
Einheiten des Landkreises (KatS-Stab / TEL-KatS) und der Stadt Weiterstadt
statt.
Im November 2014
erfolgte die Teilnahme an der unter Federführung des RP Darmstadt
durchgeführten Groß-Übung „Elektron“, an der 5 Landkreise und kreisfreie
Städte, sowie 4 Gemeinden aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg beteiligt waren.
Im Mai 2015 fand
eine Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall mit Einheiten des Landkreises
(KatS-Stab / TEL-KatS) und der Gemeinde Roßdorf statt.
Im April 2016 fand
eine Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall mit Einheiten des Landkreises
(KatS-Stab / TEL-KatS) und der Gemeinde Groß-Zimmern statt.
Im März 2017 fand
eine Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall mit Einheiten des Landkreises
(KatS-Stab / TEL-KatS) und der Gemeinde Schaafheim statt.
Grundsätzlich kann
zu allen durchgeführten Übungen zum Thema Stromausfall gesagt werden, dass
alleine die Durchführung bei den Beteiligten das Bewusstsein erweitert hat und
die vielfältig auftretenden Probleme bei einem Stromausfall aufgezeigt werden
konnten.
Unabhängig von den Übungen
erfolgten im Jahr 2022 im Rahmen der Planungen zum KRITIS-Ausfall durch eine
Gasmangellage erneut weitläufige Aktivitäten, Beschaffungen etc. auf allen
Ebenen, um die Vorsorge für solche Ereignisse zu steigern.
4.
Welche
Schutzmaßnahmen werden bei Bränden von E-Autos ergriffen?
Als Grundsatz kann
festgehalten werden, dass von E-Autos keine höhere Brandgefahr als von
Verbrennern ausgeht. Die Einsatzkräfte der Feuerwehren im Landkreis
Darmstadt-Dieburg werden bereits seit mehreren Jahren in Form von entsprechenden
Inhalten in der Aus- und Fortbildung auf solche Einsatzvorfälle vorbereitet.
PKW-Brände aller
Fahrzeuggenerationen werden grundsätzlich aufgrund der entstehenden Rauchgase
von Einsatzkräften unter umluftunabhängigem Atemschutz bekämpft. Im Gegensatz
zu einem Brand eines herkömmlichen Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor ist beim
Brand eines E-Fahrzeuges eine andere Löschtaktik unter Beachtung der
Sicherheitsabstände mit teilweise erhöhtem Bedarf an Löschwasser zu wählen.
Hierbei gilt es den oftmals beschädigten Akku im Nachgang permanent über eine
längere Zeit zu kühlen. Die Entsorgung ist über eine qualifizierte und mit
entsprechend technischem Equipment ausgestattete Fachfirma zu veranlassen.
5.
Nach
welchen Kriterien werden die Städte und Gemeinden ausgesucht, die an diesen
Übungen teilnehmen?
Wie bereits unter 1.
und 2. erwähnt, besteht hier eine Abhängigkeit zur Örtlichkeit und zum
Themenschwerpunkt der Übung. Generell wird versucht, möglichst alle Einheiten
regelmäßig einzubinden.
6.
Wir
bitten um eine Liste der letzten 5 Jahre, welche Art der Übung mit welchen
Kommunen und welchen Übungsschwerpunkten stattgefunden haben.
Zunächst muss hier
darauf hingewiesen werden, dass im genannten Zeitraum der letzten 5 Jahren die
Corona-Pandemie lag und in dieser aufgrund der Vorgaben und gültigen Erlasslage
des HMdIS auf Großübungen verzichtet werden musste. Zudem wurde die als Wiedereinstieg
am 10.09.2022 vorgesehene KatS-Vollübung aufgrund des direkt davor liegenden
langandauernden Einsatzes beim Waldbrand in Münster zur Regeneration der
ehrenamtlichen Einsatzkräfte abgesagt.
Die Übersicht der
durchgeführten Übungen kann der beigefügten Anlage entnommen werden.
7.
Welche
Katastrophenschutzübungen sind für die kommenden Jahre geplant?
In den
kommenden Jahren sind wie bisher auch zwei überörtliche Waldbrandübungen und
mind. eine Kats-Voll-Übung im Landkreis geplant. Bei besonderen Ereignissen
bzw. auf Anordnung können aber auch weitere regelhafte Übungen im Rahmen von
bestehenden Einsatzkonzepten an Sonderobjekten (z.B. Lohbergtunnel, Loop 5,
Justizvollzugsanstalten, usw.) durch den Kreisbrandinspektor anberaumt werden.
Zusätzliche Katastrophenschutzübungen können auch anlassbezogen durch die
oberste Katastrophenschutzbehörde des Landes Hessen oder die obere
Katastrophenschutzbehörde beim RP Darmstadt angeordnet werden.