Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FW/UWG:

 

Vorweg ist festzustellen, dass die nachstehenden Fragestellungen zum Katastrophenschutz zu den dem Landrat zugewiesenen Auftragsangelegenheiten gehören (§ 25 (3) HBKG).

Hierzu stellt § 29 (2) Satz 1 HKO klar: „Der Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung des Landkreises, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Kreisausschusses, insbesondere die Verwendung der

Kreiseinnahmen.“

Ziel des Landrates als Katastrophenschutzbehörde ist es jedoch auch, unter Zurückstellung von Zuständigkeitsfragen, zu einer guten, im gesamten Landkreis vergleichbaren Vorbereitung der verschiedenen Ebenen auf denkbare Szenarien beizutragen und hinzuwirken.

Daher erfolgt ausnahmsweise eine Weitergabe der durch den Landrat dem Kreisausschuss als vom Kreistag angefragten Behörde übermittelten Antworten; auch wenn kein Überwachungs- und Fragerecht besteht.

 

1.     In welcher Weise werden die jährlichen Katastrophenschutzübungen des Kreises durchgeführt?

Auf der Kreishomepage werden 2 jährliche Übungen mit wechselnden Kommunen genannt. Trifft das zu?

Grundsätzlich ist vorgesehen, jährlich 2 Katastrophenschutz-Vollübungen mit Beteiligung möglichst vieler im Landkreis vorhandener Fachdienste (Führung, IuK, Brandschutz, Sanität, Betreuung, GABC, THW) durchzuführen.

 

Zusätzlich werden in der Regel 2 Waldbrandübungen gemäß den Vorgaben des Waldbranderlasses des HMdIS turnusmäßig in den 23 Städten/ Gemeinden des Landkreises durchgeführt.

 

2.     In welcher Form werden diese ausgeführt? Wer nimmt daran wie teil?

Die Katastrophenschutzübungen werden als Vollübungen durchgeführt, d.h. es wird an vorher festgelegten Objekten / in Einsatzgebieten etc. durch die Einheiten vor Ort praktisch geübt. Großes Augenmerk liegt hierbei auf dem Zusammenspiel der verschiedenen Fachdienste und Einheiten.

Bei der Beteiligung wird versucht, alle vorhandenen Einheiten in regelmäßigen Abständen mit einzubinden. Dies ist jedoch immer auch von der Lage der Örtlichkeiten und den Themenschwerpunkten der jeweiligen Übung abhängig. Leider ist hierzu festzustellen, dass es immer schwieriger wird, geeignete Übungsgelände/-objekte zu finden oder diese nutzen zu dürfen, sodass ein realistischer Übungsablauf möglich ist.

 

3.     Wurde bereits ein großflächiger Stromausfall simuliert? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Erstmals fand im April 2014 eine gemeinsame Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall mit Einheiten des Landkreises (KatS-Stab / TEL-KatS) und der Stadt Weiterstadt statt.

 

Im November 2014 erfolgte die Teilnahme an der unter Federführung des RP Darmstadt durchgeführten Groß-Übung „Elektron“, an der 5 Landkreise und kreisfreie Städte, sowie 4 Gemeinden aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg beteiligt waren.

 

Im Mai 2015 fand eine Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall mit Einheiten des Landkreises (KatS-Stab / TEL-KatS) und der Gemeinde Roßdorf statt.

 

Im April 2016 fand eine Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall mit Einheiten des Landkreises (KatS-Stab / TEL-KatS) und der Gemeinde Groß-Zimmern statt.

 

Im März 2017 fand eine Stabsrahmenübung zum Thema Stromausfall mit Einheiten des Landkreises (KatS-Stab / TEL-KatS) und der Gemeinde Schaafheim statt.

 

Grundsätzlich kann zu allen durchgeführten Übungen zum Thema Stromausfall gesagt werden, dass alleine die Durchführung bei den Beteiligten das Bewusstsein erweitert hat und die vielfältig auftretenden Probleme bei einem Stromausfall aufgezeigt werden konnten.

 

Unabhängig von den Übungen erfolgten im Jahr 2022 im Rahmen der Planungen zum KRITIS-Ausfall durch eine Gasmangellage erneut weitläufige Aktivitäten, Beschaffungen etc. auf allen Ebenen, um die Vorsorge für solche Ereignisse zu steigern.

 

4.     Welche Schutzmaßnahmen werden bei Bränden von E-Autos ergriffen?

Als Grundsatz kann festgehalten werden, dass von E-Autos keine höhere Brandgefahr als von Verbrennern ausgeht. Die Einsatzkräfte der Feuerwehren im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden bereits seit mehreren Jahren in Form von entsprechenden Inhalten in der Aus- und Fortbildung auf solche Einsatzvorfälle vorbereitet.

PKW-Brände aller Fahrzeuggenerationen werden grundsätzlich aufgrund der entstehenden Rauchgase von Einsatzkräften unter umluftunabhängigem Atemschutz bekämpft. Im Gegensatz zu einem Brand eines herkömmlichen Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor ist beim Brand eines E-Fahrzeuges eine andere Löschtaktik unter Beachtung der Sicherheitsabstände mit teilweise erhöhtem Bedarf an Löschwasser zu wählen. Hierbei gilt es den oftmals beschädigten Akku im Nachgang permanent über eine längere Zeit zu kühlen. Die Entsorgung ist über eine qualifizierte und mit entsprechend technischem Equipment ausgestattete Fachfirma zu veranlassen.

 

5.     Nach welchen Kriterien werden die Städte und Gemeinden ausgesucht, die an diesen Übungen teilnehmen?

 

Wie bereits unter 1. und 2. erwähnt, besteht hier eine Abhängigkeit zur Örtlichkeit und zum Themenschwerpunkt der Übung. Generell wird versucht, möglichst alle Einheiten regelmäßig einzubinden.

 

6.     Wir bitten um eine Liste der letzten 5 Jahre, welche Art der Übung mit welchen Kommunen und welchen Übungsschwerpunkten stattgefunden haben.

Zunächst muss hier darauf hingewiesen werden, dass im genannten Zeitraum der letzten 5 Jahren die Corona-Pandemie lag und in dieser aufgrund der Vorgaben und gültigen Erlasslage des HMdIS auf Großübungen verzichtet werden musste. Zudem wurde die als Wiedereinstieg am 10.09.2022 vorgesehene KatS-Vollübung aufgrund des direkt davor liegenden langandauernden Einsatzes beim Waldbrand in Münster zur Regeneration der ehrenamtlichen Einsatzkräfte abgesagt.

 

Die Übersicht der durchgeführten Übungen kann der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

7.     Welche Katastrophenschutzübungen sind für die kommenden Jahre geplant?

In den kommenden Jahren sind wie bisher auch zwei überörtliche Waldbrandübungen und mind. eine Kats-Voll-Übung im Landkreis geplant. Bei besonderen Ereignissen bzw. auf Anordnung können aber auch weitere regelhafte Übungen im Rahmen von bestehenden Einsatzkonzepten an Sonderobjekten (z.B. Lohbergtunnel, Loop 5, Justizvollzugsanstalten, usw.) durch den Kreisbrandinspektor anberaumt werden. Zusätzliche Katastrophenschutzübungen können auch anlassbezogen durch die oberste Katastrophenschutzbehörde des Landes Hessen oder die obere Katastrophenschutzbehörde beim RP Darmstadt angeordnet werden.