Landrat Schellhaas teilt mit, dass
der Landkreis Darmstadt-Dieburg gemäß dem Beschluss des
Kreistags vom 12.12.2022 (Vorlage-Nr.: 1936-2022/DaDi) zwischenzeitlich die
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den Kommunen bzw.
Abwasserzweckverbänden auf dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg
hinsichtlich der Entsorgung von Klärschlamm abgeschlossen hat.
Eine Ausnahme hiervon bildet die in der Begründung zur
Beschlussvorlage (Vorlage-Nr.: 1936-2022/DaDi) aufgeführte Gemeinde Schaafheim,
diese lässt ihr Abwasser von Markt Großostheim reinigen, deshalb wird hier
keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem
Landkreis abgeschlossen, sondern Markt Großostheim schließt einen Vertrag mit
dem Zweckverband Abfallverwertung Südhessen ab.