Sitzung: 26.09.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Zur
Vermeidung von umsatzsteuerlichem Mehraufwand infolge des (für juristische
Personen des öffentlichen Rechts geschaffenen) § 2b UStG sind auch die zwischen
dem ZAW und den verbandsangehörigen Kommunen bestehenden Regelungen der Zuständigkeiten
und Betätigungen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen neu
festzulegen.
1. Der in der Anlage 1
beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Muster) zwischen dem ZAW
und den jeweiligen verbandsangehörigen
Kommunen wird zugestimmt.
2. Die Mitglieder der
Verbandsversammlung werden aufgefordert, in ihren Gremien hierüber zu informieren.
Der Verbandsvorstand wird beauftragt, die notwendigen Entscheidungen zu dem in
der Anlage 1 beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis
zum 31.12.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 zu veranlassen.