Nachtrag: 31.08.2023
Sitzung: 11.09.2023 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3264-2023/DaDi
Kreisbeigeordnete Sprößler informiert über das Angebot und die
Inanspruchnahme des Mieterschutzbriefes.
Der Kreistag hat
in seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen, dass der Landkreis
Darmstadt-Dieburg für Empfänger:innen von Leistungen nach dem SGB
II, SGB XII und AsylbLG im Landkreis Darmstadt-Dieburg die jährlichen Kosten
für einen „Mieterschutzbrief“ beim Mieterbund Darmstadt Region Südhessen
e. V. auf Antrag im begründeten Einzelfall übernimmt, wenn ein professioneller
Vermieter (z.B. Kapitalgesellschaften) Vertragspartner ist.
Der dafür zur
Verfügung stehende Betrag wurde auf 5.000 Euro je Jahr festgesetzt.
Der Kreisausschuss wurde gebeten, in
dem zuständigen Fachausschuss zu informieren, wie das Angebot in Anspruch
genommen wurde und welche Einsparungen bei Mieten sowie Mietzuschüssen erzielt
werden konnten.
Das Angebot zur Ausstellung eines
Mieterschutzbriefes wurde im laufenden Berichtsjahr 2023 in sieben Fällen
angefragt.
Drei Fälle sind mit einem Gesamtkostenpunkt von
198 Euro abgeschlossen worden. Die Ersparnis in den abgerechneten Fällen
beträgt in Summe 4.390,34 Euro.
Vier weitere Fälle befinden sich noch in der
Bearbeitung. Hier ist durch die Ausstellung des Mieterschutzbriefes mit einem
Kostenpunkt von insgesamt 264 Euro zu rechnen.
Damit sind bis Stand Juli 2023 für die
Vergabe von Mieterschutzbriefen insgesamt 462 Euro Gesamtkosten entstanden. Im
Jahr 2022 wurde kein Rechnungseingang für Mieterschutzbriefe verzeichnet.
Es ergibt sich folgende Übersicht:
Kunde |
Ausgaben |
Zu erwartende
Ersparnis |
Fall 1 |
66€ |
1284€ |
Fall 2 |
66€ |
1987€ |
Fall 3 |
66€ |
1119,34€ |
Fall 4-5 |
132€ |
Nicht ermittelbar |
Fall 6-7 |
132€ |
Noch offen |
Insgesamt |
462€ |
4390,34€ |
Insgesamt lässt sich sagen, dass das Angebot
zur Ausstellung eines Mieterschutzbriefes bisher sehr selten in Anspruch
genommen wird. Wenn es zur Ausstellung kommt, können allerdings erhebliche
Einsparungen erzielt werden. Nicht in allen Fällen kann die Ersparnis konkret
ermittelt werden. Allerdings trägt gerade in diesen Fällen die Ausstellung des
Mieterschutzbriefes maßgeblich zum Erhalt des Wohnraumes bei.