Nachtrag: 31.08.2023

Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordnete Sprößler informiert über das Angebot und die Inanspruchnahme des Mieterschutzbriefes.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg für Empfänger:innen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG im Landkreis Darmstadt-Dieburg die jährlichen Kosten für einen „Mieterschutzbrief“ beim Mieterbund Darmstadt Region Südhessen e. V. auf Antrag im begründeten Einzelfall übernimmt, wenn ein professioneller Vermieter (z.B. Kapitalgesellschaften) Vertragspartner ist.

 

Der dafür zur Verfügung stehende Betrag wurde auf 5.000 Euro je Jahr festgesetzt. Der Kreisausschuss wurde gebeten, in dem zuständigen Fachausschuss zu informieren, wie das Angebot in Anspruch genommen wurde und welche Einsparungen bei Mieten sowie Mietzuschüssen erzielt werden konnten.

 

Das Angebot zur Ausstellung eines Mieterschutzbriefes wurde im laufenden Berichtsjahr 2023 in sieben Fällen angefragt.

 

Drei Fälle sind mit einem Gesamtkostenpunkt von 198 Euro abgeschlossen worden. Die Ersparnis in den abgerechneten Fällen beträgt in Summe 4.390,34 Euro.

 

Vier weitere Fälle befinden sich noch in der Bearbeitung. Hier ist durch die Ausstellung des Mieterschutzbriefes mit einem Kostenpunkt von insgesamt 264 Euro zu rechnen.

 

Damit sind bis Stand Juli 2023 für die Vergabe von Mieterschutzbriefen insgesamt 462 Euro Gesamtkosten entstanden. Im Jahr 2022 wurde kein Rechnungseingang für Mieterschutzbriefe verzeichnet.

 

Es ergibt sich folgende Übersicht:

 

Kunde

Ausgaben

Zu erwartende Ersparnis

Fall 1

66€

1284€

Fall 2

66€

1987€

Fall 3

66€

1119,34€

Fall 4-5

132€

Nicht ermittelbar

Fall 6-7

132€

Noch offen

Insgesamt

462€

4390,34€

 

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Angebot zur Ausstellung eines Mieterschutzbriefes bisher sehr selten in Anspruch genommen wird. Wenn es zur Ausstellung kommt, können allerdings erhebliche Einsparungen erzielt werden. Nicht in allen Fällen kann die Ersparnis konkret ermittelt werden. Allerdings trägt gerade in diesen Fällen die Ausstellung des Mieterschutzbriefes maßgeblich zum Erhalt des Wohnraumes bei.