Anfrage der Fraktion
von Bündnis 90/Die Grünen:
(Seitenangaben
beziehen sich auf Druckausgabe mit Stand Mai 2023.)
1.
S.
19 bis 21 Kapitel 2.1.5. Medienzentrum
a.
Wo
befindet sich das Medienzentrum?
Das Medienzentrum hat eigene Räumlichkeiten (Trakt) in
der Goetheschule Dieburg.
b.
Zum
Verständnis von Aufgabenbeschreibung und Zielsetzung:
Wie viele
Beschäftigte arbeiten im bzw. bilden das Medienzentrum?
Wie ist deren
fachliche Ausbildung?
Im
Medienzentrum waren bis März 2023 drei VZÄ zzgl. der Medienzentrumsleitung
(Pädagoge mit 20 abgeordneten Deputatsstunden) vorgesehen. Derzeit ist nur eine
VZÄ besetzt sowie der abgeordneten Medienzentrumsleitung. Ab 01.09.2023 wird
eine weitere VZÄ besetzt.
Von
August 2022 bis Juli 2023 wurde ein Jahrespraktikant im Rahmen seiner
Praxisphasen in der Fachoberschule (Fachrichtung: Wirtschaft / Informatik) im
Medienzentrum beschäftigt. Er wird seit dem 15.07.2023 mit einer geringfügigen
Stundenzahl (6,5 Std. / Woche) weiter beschäftigt, um teilweise die fehlenden
Stellen zu kompensieren. Seit August 2023 hat ein neuer Jahrespraktikant sein
Praktikum im Medienzentrum aufgenommen.
Das
Medienzentrum bildet derzeit keine Auszubildenden aus. Stattdessen werden
Jahrespraktikanten (i. d. R. in schulischer Ausbildung) betreut. Das Medienzentrum
steht mit dem FB Personal in Kontakt, um perspektivisch eine Ausbildung im
Bereich Mediengestaltung anzubieten.
Fachliche
Ausbildung der Beschäftigten:
Medienzentrumsleitung:
OStR mit Master of Education (TU) in Informatik / Philosophie und Ethik.
Fachteamleitung:
Dipl.-Verwaltungswirtin
Mitarbeiter:
ab 01.09.2023 Mediengestalter*in
Perspektivisch:
2. Mitarbeitende: abgeschlossene Berufsausbildung (kaufm.)
c.
Welche
personellen Kapazitäten sind vorhanden, einen IT-Support an den Schulen zur
Verfügung zu stellen und Lehrer*innen im Bedarfsfall konkret zu unterstützen,
in der Praxis und/oder bei Problemen im Umgang mit PC, Anwendungen oder
Hardware?
Für
rein technischen IT-Support sind keine Kapazitäten vorhanden, dies ist auch
nicht geplant. Der First-Level-Support erfolgt über die IT-Beauftragten an den
Schulen (Pädagog*innen mit Sonderaufgaben). Der 2nd-Level-Support wird über die
IT an Schulen im Fachbereich IT übernommen. Der enge Kontakt zu den
IT-Beauftragten besteht und soll weiter ausgebaut werden.
Die
Unterstützung der Lehrer*innen / Referendar*innen und Schüler*innen erfolgt
durch das Medienzentrum über:
1.
Bereitstellung
von Lernplattformen und Medien
2. Vernetzungsarbeit
3. Projekte
und Specials
4. Öffentlichkeitsarbeit
5. Lehrerfortbildung
6. Konzeptarbeit
Das
Medienzentrum hat im Bereich der Lehrerfortbildung ebenfalls die Zuständigkeit
für die Durchführung von Smartboardschulungen übernommen. Hierfür wird u.a. der
bestehende Rahmenvertrag mit der Fa. Speedpoint ausgeschöpft, um die Schulen
bedarfsgerecht mit erforderlichen Schulungen zu versorgen.
Außerdem
erhalten Lehrkräfte Unterstützung im Rahmen von pädagogischen Tagen oder pädagogischen
Nachmittagen. Bei pädagogischen Tagen handelt es sich um dienstliche
Veranstaltungen, an denen alle Lehrkräfte einer Schule teilnehmen.
Schulen
führen mit ihren Lehrkräften i. d. R. in jedem Schuljahr ein bis zwei
pädagogische Tage (je nachdem, ob als Halbtags- oder Ganztagsveranstaltung)
durch, um z. B. zukünftige Lern- und Unterrichtsmethoden oder Lernprodukte
auszuprobieren und strukturiert deren Einbindung in den eigenen Unterricht zu
erwägen. Dabei entwickeln sie strukturiert Unterrichtskonzepte für die eigene
Schule. Aufgrund der stetigen Entwicklung bei digitalen Medien, werden die
Medienzentren mit ihrer Expertise immer häufiger für die Planung, Durchführung
und Begleitung für entsprechende Themenschwerpunkte im digitalen oder medialen
Bereich angefragt.
d.
Zu
Abbildung 2, Zyklus zur Entwicklung von Medienbildungskonzepten:
Wie wurde das
Angebot von Fortbildungen angenommen, gibt es hierzu Zahlen?
Wie viele
Evaluation(en) haben bisher stattgefunden?
Das
Medienzentrum im Landkreis Darmstadt-Dieburg hat im Schuljahr 2022 / 2023
insgesamt neun pädagogische Tage für Lehrkräfte in den Schulen im Landkreis
Darmstadt-Dieburg durchgeführt oder begleitet. Vier weitere sind bisher bereits
direkt im ersten Schulhalbjahr 2023/2024 geplant.
Im
Jahr 2022 wurden 22 zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Im
Rahmen der Fortbildung haben 296 Personen teilgenommen. 2023 wurden bisher rund
60 Fortbildungsveranstaltungen angeboten, bzw. sind bis einschließlich Oktober
2023 geplant. Teilgenommen haben Stand August 2023 741 Personen. Alle
Fortbildungen sind über die Lehrkräfteakademie akkreditiert und werden daher
zwingend evaluiert.
2.
S.
52 zu 3.2.2. Digitalpakt und 3.2.3. Ausblick Abbildung 24 geplant 2023:
Einführung elternfinanzierter Endgeräte (Schaffung rechtlicher Rahmen über
Ausschreibung einer Konzession) (s. auch S. 54)
Wie
soll die soziale Abfederung dieser Anschaffung erfolgen?
Die Erfahrung mit den mobilen Endgeräten,
welche als sogenannte Pool-Geräte* verwendet werden, zeigt, dass diese zwar
eine Ergänzung zum Unterricht darstellen aber nicht ausreichend sind, um den
Unterricht dauerhaft digital zu unterstützen. Daher hat sich die ein oder
andere Schule bereits selbst auf den Weg gemacht elternfinanzierte Geräte
einzuführen. Unserer Rechtsauffassung nach, ist dies vergaberechtlich nicht
haltbar. Ähnlich wie bei den Spintfächern, welche von den Eltern gemietet
werden können, nutzen Unternehmen das Schulumfeld um Geschäfte mit den SuS bzw.
mit deren Eltern zu machen.
Der zweite Aspekt ist, dass das Mitbringen
bzw. Verwenden von mobilen Endgeräten, die nicht zentral gemanagt werden und
somit auch nicht von den Lehrkräften gesteuert werden können, lediglich in der
Oberstufe sinnvoll ist. In der Mittelstufe ist solch eine zentrale Steuerung
essentiell. Darüber hinaus können von den Schulen eingekaufte Apps, auf den
mobilen Endgeräten, nur über ein Managementsystem (Mobile-Device-Management)
verteilt werden. Über die Ausschreibung einer Konzession können wir
sicherstellen, dass die Geräte, wenn diese mit dem von uns aufgebauten
Schul-WLAN verbunden sind, gesteuert/gemanagt werden können.
Aus dem vergaberechtlichen sowie auch aus
technischen Gründen ist die Ausschreibung eine Konzession unerlässlich, um den
nächsten Schritt in der Digitalisierung zu gehen. Es handelt sich um ein
Angebot des Schulträgers das sich an die Schulen richtet, welche klassenweise,
jahrgangs- oder Schulweit elternfinanzierte Geräte einführen möchten. Die
organisatorische Einführung solcher Geräte wird von den Schulen durchgeführt,
welche dabei auch die sozialen Aspekte berücksichtigen müssen. Eine finanzielle
Unterstützung der Eltern durch den Schulträger ist zurzeit nicht vorgesehen.
*Pool-Geräte sind Geräte, die an einem
zentralen Ort aufbewahrt werden und für bestimmte Unterrichtsszenarien
ausgegeben werden. Die Geräte sind daher auch nicht personalisiert.
3.
S.
53/55 zu Kapitel 3.3 Barrierefreie Schule und 3.4 Inklusive Beschulung
Die
UN-Behindertenrechtskonvention fordert den Abbau der Förderschulen hin zu
inklusiven Schulen. Hier ist die Schaffung der Barrierefreiheit eine
Schwerpunktaufgabe.
a)
Wie
erfolgt im Landkreis die Umsetzung dieser Aufgabe, etwa bei der Gestaltung von
Außenanlagen, Sanitär- und Umkleidebereichen, dem Einbau von
Kommunikationsanlagen wie Türöffner- und Klingelanlagen sowie weiteren
barrierefreien Voraussetzungen für Zugangs- und Eingangsbereiche?
b)
Gibt
es für die Schulen einen Umsetzungsplan und falls nein, wann wird dieser
erstellt und vorgelegt?
Antwort zu 3a und 3b:
Wie unter 3.4.6 auf S. 60 erläutert, „geht
es nach Verständnis des Landkreises Darmstadt-Dieburg nicht um die Integration
des Förderschulsystems in das Regelschulsystem, sondern um die Herausforderung,
dass sich sowohl die Förderschule als auch die allgemeine Schule verändern
muss, um entweder eng zu kooperieren oder in einem inklusiven System
aufzugehen.“
Wie unter 3.3.3. auf S. 55, zu lesen ist,
achtet der Schulträger „bei Neubauten und Sanierungen darauf, dass alle
Schulgebäude auch auf SuS mit unterschiedlichen Einschränkungen und
Bedürfnissen abgestimmt sind.“ […] Es
kann jedoch nicht jede Schule für jede erdenkliche Beeinträchtigungsform oder
für jedes besondere Bedürfnis angepasst werden. Auch, weil sich diese
wiedersprechen können. Jedoch ist das Ziel des Schulträgers, dass jedes Kind,
weiterhin die laut Schulbezirk zuständige Grundschule besuchen kann und dass
auch die Wahl der weiterführenden Schule für SuS mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, nicht allein durch diesen eingeschränkt wird.“ Diesem Ziel konnte
bisher entsprochen werden, indem in den Förderausschüssen nach Lösungen gesucht
wird, wie der einzelne Schüler oder die einzelne Schülerin die konkrete
Wunschschule besuchen kann.
4.
Frage:
S. 141 zu 5.10.4 Friedrich-Ebert-Schule
Der
Pakt für den Ganztag soll ab 26/27 umgesetzt werden, welches Konzept/Profil ist
geplant?
An der Friedrich-Ebert-Schule gibt es aktuell ein
Betreuungsangebot von 7:00 bis 17:00 Uhr. Mittelfristig soll aber auch dort der
Pakt für den Ganztag eingeführt werden, dafür sind jedoch bauliche Änderungen
notwendig. Vor allem die Einrichtung einer Mensa. Die relevanten Akteurinnen
und Akteure stehen dazu im Austausch mit der Schulleitung. Im ersten Schritt
wird die FES durch die Neugründung der August-Euler-Schule entlastet. Bis zum
Schuljahr 2026/27 wird es ein GaFöG-konformes Angebot für die SuS der FES
geben.
Der Pakt für den Ganztag ist ein eigenes Profil. Dies
ist auf S. 45 des SEPs erläutert. Sollte
der PdfG zum Schuljahr 2026/27 an der FES starten, müsste das konkrete
pädagogische Konzept zum 31.12.2025 zur Genehmigung vorliegen und beim HKM
eingereicht werden. Das Konzept würde daher erst im Jahr 2025 erarbeitet
werden.
5.
S.
294 zu Kapitel 5.24.1. Dahrsbergschule
Eine
Betreuungsquote ist im Gegensatz zu allen anderen Förderschulen nicht
angegeben. Warum wird in der Dahrsbergschule außer den Arbeitsgemeinschaften
keine Ganztagsbetreuung angeboten bzw. angenommen?
An der Dahrsbergschule sind, wie im Schulprofil
vermerkt, im Schuljahr 2022/23 kaum und seit dem Schuljahr 2023/24 gar keine
SuS mehr in der Grundstufe. Dementsprechend gibt es auch kein Angebot und keine
Quote. Diese bezieht sich im SEP ausschließlich auf die Grundstufen. Nach
Auskunft der Schule wird, sofern wieder SuS in der Grundstufe aufgenommen
werden, ein Ganztagsangebot eingerichtet. Der Sek I-Bereich der Schule, ist ab
dem Schuljahr 2023/24 im Profil 1.
6.
S.
296 zu 5.24.2. Tannenbergschule
Ist
die Fertigstellung Neubau und Außenanlage bis 2028 geplant? Im Konzept des
Da-Di-Werks wird für die Fertigstellung das Jahr 2025 angegeben.
Wie
unter 5.2. Hinweise Schulprofile (im 2. Entwurf S. 71) erläutert, wird unter
Status Baumaßnahmen angegeben welche Maßnahmen zwischen 2018 und August 2022
erfolgt sind (Zeitspanne des letzten SEP) und welche bis 2028 (Zeitspanne des
vorliegenden SEPs) aktuell geplant werden. Dies bedeutet nicht, dass all diese
Maßnahmen im Jahr 2028 fertiggestellt werden, sondern, dass sie nach aktuellem
Planungsstand innerhalb der Zeitspanne 2022 bis 2028 erfolgen. Die beiden
Angaben wiedersprechen sich daher nicht.
7.
S.
138 zu 5.10.3 Carlo-Mierendorff-Schule / August-Euler-Schule
Ist
es vorgesehen, die als Interimsgebäude für die August-Euler-Schule dienenden,
schwarzen Container auf dem Gelände der CMS mit einer Lüftung / Kühlung
auszustatten? Falls ja, sollte dies ergänzt werden bei „Räumlichen
Ausstattung“.
Die
Ersatzschule ist mit Kühlgeräten ausgestattet worden, da sie noch bis 2027 im
schulischen Betrieb ist.