Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

(Seitenangaben beziehen sich auf Druckausgabe mit Stand Mai 2023.)

 

1.     S. 19 bis 21 Kapitel 2.1.5. Medienzentrum

a.     Wo befindet sich das Medienzentrum?

 

Das Medienzentrum hat eigene Räumlichkeiten (Trakt) in der Goetheschule Dieburg.

 

b.    Zum Verständnis von Aufgabenbeschreibung und Zielsetzung:

Wie viele Beschäftigte arbeiten im bzw. bilden das Medienzentrum?

Wie ist deren fachliche Ausbildung?

 

            Im Medienzentrum waren bis März 2023 drei VZÄ zzgl. der Medienzentrumsleitung (Pädagoge mit 20 abgeordneten Deputatsstunden) vorgesehen. Derzeit ist nur eine VZÄ besetzt sowie der abgeordneten Medienzentrumsleitung. Ab 01.09.2023 wird eine weitere VZÄ besetzt.

Von August 2022 bis Juli 2023 wurde ein Jahrespraktikant im Rahmen seiner Praxisphasen in der Fachoberschule (Fachrichtung: Wirtschaft / Informatik) im Medienzentrum beschäftigt. Er wird seit dem 15.07.2023 mit einer geringfügigen Stundenzahl (6,5 Std. / Woche) weiter beschäftigt, um teilweise die fehlenden Stellen zu kompensieren. Seit August 2023 hat ein neuer Jahrespraktikant sein Praktikum im Medienzentrum aufgenommen.

Das Medienzentrum bildet derzeit keine Auszubildenden aus. Stattdessen werden Jahrespraktikanten (i. d. R. in schulischer Ausbildung) betreut. Das Medienzentrum steht mit dem FB Personal in Kontakt, um perspektivisch eine Ausbildung im Bereich Mediengestaltung anzubieten.

 

Fachliche Ausbildung der Beschäftigten:

Medienzentrumsleitung: OStR mit Master of Education (TU) in Informatik / Philosophie und Ethik.

Fachteamleitung: Dipl.-Verwaltungswirtin

Mitarbeiter: ab 01.09.2023 Mediengestalter*in

Perspektivisch: 2. Mitarbeitende: abgeschlossene Berufsausbildung (kaufm.)

 

c.     Welche personellen Kapazitäten sind vorhanden, einen IT-Support an den Schulen zur Verfügung zu stellen und Lehrer*innen im Bedarfsfall konkret zu unterstützen, in der Praxis und/oder bei Problemen im Umgang mit PC, Anwendungen oder Hardware?

 

Für rein technischen IT-Support sind keine Kapazitäten vorhanden, dies ist auch nicht geplant. Der First-Level-Support erfolgt über die IT-Beauftragten an den Schulen (Pädagog*innen mit Sonderaufgaben). Der 2nd-Level-Support wird über die IT an Schulen im Fachbereich IT übernommen. Der enge Kontakt zu den IT-Beauftragten besteht und soll weiter ausgebaut werden.

           

            Die Unterstützung der Lehrer*innen / Referendar*innen und Schüler*innen erfolgt durch das Medienzentrum über:

 

                  1.         Bereitstellung von Lernplattformen und Medien

2.          Vernetzungsarbeit

3.          Projekte und Specials

4.          Öffentlichkeitsarbeit

5.          Lehrerfortbildung

6.          Konzeptarbeit

 

Das Medienzentrum hat im Bereich der Lehrerfortbildung ebenfalls die Zuständigkeit für die Durchführung von Smartboardschulungen übernommen. Hierfür wird u.a. der bestehende Rahmenvertrag mit der Fa. Speedpoint ausgeschöpft, um die Schulen bedarfsgerecht mit erforderlichen Schulungen zu versorgen.

 

Außerdem erhalten Lehrkräfte Unterstützung im Rahmen von pädagogischen Tagen oder pädagogischen Nachmittagen. Bei pädagogischen Tagen handelt es sich um dienstliche Veranstaltungen, an denen alle Lehrkräfte einer Schule teilnehmen.

 

Schulen führen mit ihren Lehrkräften i. d. R. in jedem Schuljahr ein bis zwei pädagogische Tage (je nachdem, ob als Halbtags- oder Ganztagsveranstaltung) durch, um z. B. zukünftige Lern- und Unterrichtsmethoden oder Lernprodukte auszuprobieren und strukturiert deren Einbindung in den eigenen Unterricht zu erwägen. Dabei entwickeln sie strukturiert Unterrichtskonzepte für die eigene Schule. Aufgrund der stetigen Entwicklung bei digitalen Medien, werden die Medienzentren mit ihrer Expertise immer häufiger für die Planung, Durchführung und Begleitung für entsprechende Themenschwerpunkte im digitalen oder medialen Bereich angefragt.

 

d.    Zu Abbildung 2, Zyklus zur Entwicklung von Medienbildungskonzepten:

Wie wurde das Angebot von Fortbildungen angenommen, gibt es hierzu Zahlen?

Wie viele Evaluation(en) haben bisher stattgefunden?

 

Das Medienzentrum im Landkreis Darmstadt-Dieburg hat im Schuljahr 2022 / 2023 insgesamt neun pädagogische Tage für Lehrkräfte in den Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg durchgeführt oder begleitet. Vier weitere sind bisher bereits direkt im ersten Schulhalbjahr 2023/2024 geplant.

 

Im Jahr 2022 wurden 22 zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Im Rahmen der Fortbildung haben 296 Personen teilgenommen. 2023 wurden bisher rund 60 Fortbildungsveranstaltungen angeboten, bzw. sind bis einschließlich Oktober 2023 geplant. Teilgenommen haben Stand August 2023 741 Personen. Alle Fortbildungen sind über die Lehrkräfteakademie akkreditiert und werden daher zwingend evaluiert.

 

2.     S. 52 zu 3.2.2. Digitalpakt und 3.2.3. Ausblick Abbildung 24 geplant 2023: Einführung elternfinanzierter Endgeräte (Schaffung rechtlicher Rahmen über Ausschreibung einer Konzession) (s. auch S. 54)

Wie soll die soziale Abfederung dieser Anschaffung erfolgen?

 

Die Erfahrung mit den mobilen Endgeräten, welche als sogenannte Pool-Geräte* verwendet werden, zeigt, dass diese zwar eine Ergänzung zum Unterricht darstellen aber nicht ausreichend sind, um den Unterricht dauerhaft digital zu unterstützen. Daher hat sich die ein oder andere Schule bereits selbst auf den Weg gemacht elternfinanzierte Geräte einzuführen. Unserer Rechtsauffassung nach, ist dies vergaberechtlich nicht haltbar. Ähnlich wie bei den Spintfächern, welche von den Eltern gemietet werden können, nutzen Unternehmen das Schulumfeld um Geschäfte mit den SuS bzw. mit deren Eltern zu machen.

 

Der zweite Aspekt ist, dass das Mitbringen bzw. Verwenden von mobilen Endgeräten, die nicht zentral gemanagt werden und somit auch nicht von den Lehrkräften gesteuert werden können, lediglich in der Oberstufe sinnvoll ist. In der Mittelstufe ist solch eine zentrale Steuerung essentiell. Darüber hinaus können von den Schulen eingekaufte Apps, auf den mobilen Endgeräten, nur über ein Managementsystem (Mobile-Device-Management) verteilt werden. Über die Ausschreibung einer Konzession können wir sicherstellen, dass die Geräte, wenn diese mit dem von uns aufgebauten Schul-WLAN verbunden sind, gesteuert/gemanagt werden können.

 

Aus dem vergaberechtlichen sowie auch aus technischen Gründen ist die Ausschreibung eine Konzession unerlässlich, um den nächsten Schritt in der Digitalisierung zu gehen. Es handelt sich um ein Angebot des Schulträgers das sich an die Schulen richtet, welche klassenweise, jahrgangs- oder Schulweit elternfinanzierte Geräte einführen möchten. Die organisatorische Einführung solcher Geräte wird von den Schulen durchgeführt, welche dabei auch die sozialen Aspekte berücksichtigen müssen. Eine finanzielle Unterstützung der Eltern durch den Schulträger ist zurzeit nicht vorgesehen.

 

*Pool-Geräte sind Geräte, die an einem zentralen Ort aufbewahrt werden und für bestimmte Unterrichtsszenarien ausgegeben werden. Die Geräte sind daher auch nicht personalisiert.

 

3.     S. 53/55 zu Kapitel 3.3 Barrierefreie Schule und 3.4 Inklusive Beschulung

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert den Abbau der Förderschulen hin zu inklusiven Schulen. Hier ist die Schaffung der Barrierefreiheit eine Schwerpunktaufgabe.

a)    Wie erfolgt im Landkreis die Umsetzung dieser Aufgabe, etwa bei der Gestaltung von Außenanlagen, Sanitär- und Umkleidebereichen, dem Einbau von Kommunikationsanlagen wie Türöffner- und Klingelanlagen sowie weiteren barrierefreien Voraussetzungen für Zugangs- und Eingangsbereiche?

b)    Gibt es für die Schulen einen Umsetzungsplan und falls nein, wann wird dieser erstellt und vorgelegt?

 

Antwort zu 3a und 3b:

Wie unter 3.4.6 auf S. 60 erläutert, „geht es nach Verständnis des Landkreises Darmstadt-Dieburg nicht um die Integration des Förderschulsystems in das Regelschulsystem, sondern um die Herausforderung, dass sich sowohl die Förderschule als auch die allgemeine Schule verändern muss, um entweder eng zu kooperieren oder in einem inklusiven System aufzugehen.“

Wie unter 3.3.3. auf S. 55, zu lesen ist, achtet der Schulträger „bei Neubauten und Sanierungen darauf, dass alle Schulgebäude auch auf SuS mit unterschiedlichen Einschränkungen und Bedürfnissen abgestimmt sind.“  […] Es kann jedoch nicht jede Schule für jede erdenkliche Beeinträchtigungsform oder für jedes besondere Bedürfnis angepasst werden. Auch, weil sich diese wiedersprechen können. Jedoch ist das Ziel des Schulträgers, dass jedes Kind, weiterhin die laut Schulbezirk zuständige Grundschule besuchen kann und dass auch die Wahl der weiterführenden Schule für SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf, nicht allein durch diesen eingeschränkt wird.“ Diesem Ziel konnte bisher entsprochen werden, indem in den Förderausschüssen nach Lösungen gesucht wird, wie der einzelne Schüler oder die einzelne Schülerin die konkrete Wunschschule besuchen kann.

 

4.     Frage: S. 141 zu 5.10.4 Friedrich-Ebert-Schule

Der Pakt für den Ganztag soll ab 26/27 umgesetzt werden, welches Konzept/Profil ist geplant?

 

An der Friedrich-Ebert-Schule gibt es aktuell ein Betreuungsangebot von 7:00 bis 17:00 Uhr. Mittelfristig soll aber auch dort der Pakt für den Ganztag eingeführt werden, dafür sind jedoch bauliche Änderungen notwendig. Vor allem die Einrichtung einer Mensa. Die relevanten Akteurinnen und Akteure stehen dazu im Austausch mit der Schulleitung. Im ersten Schritt wird die FES durch die Neugründung der August-Euler-Schule entlastet. Bis zum Schuljahr 2026/27 wird es ein GaFöG-konformes Angebot für die SuS der FES geben.

Der Pakt für den Ganztag ist ein eigenes Profil. Dies ist auf S. 45 des SEPs erläutert. Sollte der PdfG zum Schuljahr 2026/27 an der FES starten, müsste das konkrete pädagogische Konzept zum 31.12.2025 zur Genehmigung vorliegen und beim HKM eingereicht werden. Das Konzept würde daher erst im Jahr 2025 erarbeitet werden.

 

5.     S. 294 zu Kapitel 5.24.1. Dahrsbergschule

Eine Betreuungsquote ist im Gegensatz zu allen anderen Förderschulen nicht angegeben. Warum wird in der Dahrsbergschule außer den Arbeitsgemeinschaften keine Ganztagsbetreuung angeboten bzw. angenommen?

 

An der Dahrsbergschule sind, wie im Schulprofil vermerkt, im Schuljahr 2022/23 kaum und seit dem Schuljahr 2023/24 gar keine SuS mehr in der Grundstufe. Dementsprechend gibt es auch kein Angebot und keine Quote. Diese bezieht sich im SEP ausschließlich auf die Grundstufen. Nach Auskunft der Schule wird, sofern wieder SuS in der Grundstufe aufgenommen werden, ein Ganztagsangebot eingerichtet. Der Sek I-Bereich der Schule, ist ab dem Schuljahr 2023/24 im Profil 1.

 

6.     S. 296 zu 5.24.2. Tannenbergschule

Ist die Fertigstellung Neubau und Außenanlage bis 2028 geplant? Im Konzept des Da-Di-Werks wird für die Fertigstellung das Jahr 2025 angegeben.

 

Wie unter 5.2. Hinweise Schulprofile (im 2. Entwurf S. 71) erläutert, wird unter Status Baumaßnahmen angegeben welche Maßnahmen zwischen 2018 und August 2022 erfolgt sind (Zeitspanne des letzten SEP) und welche bis 2028 (Zeitspanne des vorliegenden SEPs) aktuell geplant werden. Dies bedeutet nicht, dass all diese Maßnahmen im Jahr 2028 fertiggestellt werden, sondern, dass sie nach aktuellem Planungsstand innerhalb der Zeitspanne 2022 bis 2028 erfolgen. Die beiden Angaben wiedersprechen sich daher nicht.

 

7.     S. 138 zu 5.10.3 Carlo-Mierendorff-Schule / August-Euler-Schule

Ist es vorgesehen, die als Interimsgebäude für die August-Euler-Schule dienenden, schwarzen Container auf dem Gelände der CMS mit einer Lüftung / Kühlung auszustatten? Falls ja, sollte dies ergänzt werden bei „Räumlichen Ausstattung“.

 

Die Ersatzschule ist mit Kühlgeräten ausgestattet worden, da sie noch bis 2027 im schulischen Betrieb ist.