Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

§ 8 Absatz der Satzung wird wie folgt geändert:

 

Absatz (4 neu): Zuzahlung für eine zusätzliche, angestellte Kindertagespflegeperson

 

Kindertagespflegepersonen können mit den Sorgeberechtigten eine Zuzahlung vereinbaren, die zweckgebunden der Beschäftigung einer zweiten, angestellten Kindertagespflegeperson dient und dadurch die Qualität der Betreuung ebenso verbessert wie sicherstellt, dass Fehlzeiten aufgrund von Krankheit, Urlaub o.ä. abgedeckt werden können. Für diese zusätzliche, allein zwischen Sorgeberechtigten und Kindertagespflegepersonen privatrechtlich vereinbarte Dienstleistung ist eine Förderung durch den Landkreis ausgeschlossen.

 

Der bisherige Absatz (4) wird Absatz (5).