Nachtrag: 31.08.2023
Sitzung: 25.09.2023 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2481-2023/DaDi
Beschluss:
Der Kreistag beschließt
die Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule Darmstadt-Dieburg.
Gebührenordnung der Volkshochschule Darmstadt-Dieburg
Aufgrund des § 5 der
Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S.
569), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I, S. 54) und der §§
1, 2, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom
31.01.2005 (GVBl. I S. 54) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg
am 25.09.2023 folgende Gebührenordnung beschlossen:
§ 1 Gebührenerhebung
Für
die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden Gebühren nach den
Bestimmungen dieser Gebührenordnung erhoben. Weitere Ausgestaltung ist in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung geregelt.
§ 2 Höhe und Zusammensetzung
der Gebühren
(1) Die Höhe der Gebühren für die einzelnen
Angebote der Volkshochschule richtet sich nach den erforderlichen Aufwendungen.
Die Aufwendungen ergeben sich aus:
a) den Kosten des
Unterrichts
b) den Verbrauchs- und
Mietkosten
c) einem Verwaltungskostenanteil
und einer Personalkostenumlage
d) ggf. Prüfungs- und
Lizenzgebühren
(2) Zur Anmeldung steht die Gebühr fest. Bei Unterschreiten
der angestrebten Mindestteilnehmerzahl können die Gebühren einzelner
Veranstaltungen von der Volkshochschule gemäß anteiliger Umlage neu festgesetzt
werden. Bei Änderungen an der Gebühr wird die schriftliche Zustimmung
eingeholt.
(3) Besonderer Aufwand wie Eintrittsgelder,
Lehrmittel, Lebensmittelpauschalen, Material u. a. m., wird gesondert in
Rechnung gestellt, sofern keine Gesamtgebühr festgelegt wurde.
§ 3 Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der
verbindlichen, schriftlichen Anmeldung (Internetanmeldung, Anmeldeformular,
formloser Brief, E-Mail). Auch der Eintrag in die Teilnahmeliste gilt als verbindliche
Anmeldung.
(2) Die Gebührenpflicht erlischt, wenn eine
fristgerechte schriftliche Abmeldung bei der Volkshochschule vorliegt.
a)
Bei
Veranstaltungen mit An- und Abmeldeschluss ist eine kostenfreie Abmeldung bis
zu diesem genannten Tag möglich.
b)
Bei
Veranstaltungen ohne An- und Anmeldeschluss ist eine kostenfreie Abmeldung bis
zum letzten Werktag vor Veranstaltungsbeginn möglich.
c)
Die
Gebührenpflicht erlischt, wenn die Veranstaltung von Seiten der Volkshochschule
abgesagt wird.
d) Das Nichterscheinen bei einer Veranstaltung
befreit nicht von der Gebührenpflicht.
(3)
Es können Stornogebühren erhoben werden.
(4)
Die Volkshochschule ist berechtigt, Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu
verlangen.
(5)
Auf Antrag kann die Volkshochschule Teilzahlung einräumen, wenn die Kursgebühr
mehr als 100,00 € beträgt.
§ 4
Gebührenermäßigung
(1)
Gebührenermäßigung ist auf Antrag möglich. Details sind in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geregelt. Die Ermäßigung von besonderen Aufwand gemäß § 2
(2) ist nicht möglich.
(2)
Gebührenermäßigung entfällt, soweit ein Anspruch auf Übernahme der Gebühren
durch andere Kostenträger besteht.
(3)
Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar.
(4)
Kooperationsangebote sind von der Gebührenermäßigung ausgeschlossen.
§ 5 Fälligkeit
(1)
Gebühren werden mit dem Zeitpunkt der Anmeldung oder der Eintragung in die
Teilnehmerliste in einer Summe fällig.
(2) Die Rechnung ist
innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zu begleichen.
§ 6
Gebührenrückerstattung
(1)
Gebühren werden von der Volkshochschule anteilig zurückerstattet, wenn ein Teil
einer Veranstaltungsreihe ausfällt.
(2) In allen anderen
Fällen ist eine Gebührenrückerstattung ausgeschlossen.
§ 7 Mahngebühren
Mahngebühren werden
nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungskostengesetzes erhoben
§ 8 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung
tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Gebührenordnung vom 06.02.2006 außer Kraft.