Nachtrag: 31.08.2023

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der Gebührenordnung der Volkshochschule Darmstadt-Dieburg.

 

 

Gebührenordnung der Volkshochschule Darmstadt-Dieburg

Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, S. 569), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I, S. 54) und der §§ 1, 2, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am 25.09.2023 folgende Gebührenordnung beschlossen:

 

§ 1 Gebührenerhebung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung erhoben. Weitere Ausgestaltung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

 

§ 2 Höhe und Zusammensetzung der Gebühren

(1)   Die Höhe der Gebühren für die einzelnen Angebote der Volkshochschule richtet sich nach den erforderlichen Aufwendungen. Die Aufwendungen ergeben sich aus:

a) den Kosten des Unterrichts

b) den Verbrauchs- und Mietkosten

c) einem Verwaltungskostenanteil und einer Personalkostenumlage

d) ggf. Prüfungs- und Lizenzgebühren

(2)   Zur Anmeldung steht die Gebühr fest. Bei Unterschreiten der angestrebten Mindestteilnehmerzahl können die Gebühren einzelner Veranstaltungen von der Volkshochschule gemäß anteiliger Umlage neu festgesetzt werden. Bei Änderungen an der Gebühr wird die schriftliche Zustimmung eingeholt.

(3)   Besonderer Aufwand wie Eintrittsgelder, Lehrmittel, Lebensmittelpauschalen, Material u. a. m., wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern keine Gesamtgebühr festgelegt wurde.

 

§ 3 Gebührenpflicht

(1)   Die Gebührenpflicht entsteht mit der verbindlichen, schriftlichen Anmeldung (Internetanmeldung, Anmeldeformular, formloser Brief, E-Mail). Auch der Eintrag in die Teilnahmeliste gilt als verbindliche Anmeldung.

(2)   Die Gebührenpflicht erlischt, wenn eine fristgerechte schriftliche Abmeldung bei der Volkshochschule vorliegt.

a)    Bei Veranstaltungen mit An- und Abmeldeschluss ist eine kostenfreie Abmeldung bis zu diesem genannten Tag möglich.

b)    Bei Veranstaltungen ohne An- und Anmeldeschluss ist eine kostenfreie Abmeldung bis zum letzten Werktag vor Veranstaltungsbeginn möglich.

c)     Die Gebührenpflicht erlischt, wenn die Veranstaltung von Seiten der Volkshochschule abgesagt wird. 

d)    Das Nichterscheinen bei einer Veranstaltung befreit nicht von der Gebührenpflicht.

 

(3) Es können Stornogebühren erhoben werden.

(4) Die Volkshochschule ist berechtigt, Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

(5) Auf Antrag kann die Volkshochschule Teilzahlung einräumen, wenn die Kursgebühr mehr als 100,00 € beträgt.

 

§ 4 Gebührenermäßigung

(1) Gebührenermäßigung ist auf Antrag möglich. Details sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Ermäßigung von besonderen Aufwand gemäß § 2 (2) ist nicht möglich.

(2) Gebührenermäßigung entfällt, soweit ein Anspruch auf Übernahme der Gebühren durch andere Kostenträger besteht.

(3) Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar.

(4) Kooperationsangebote sind von der Gebührenermäßigung ausgeschlossen.

 

§ 5 Fälligkeit

(1) Gebühren werden mit dem Zeitpunkt der Anmeldung oder der Eintragung in die Teilnehmerliste in einer Summe fällig.

(2) Die Rechnung ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zu begleichen.

 

§ 6 Gebührenrückerstattung

(1) Gebühren werden von der Volkshochschule anteilig zurückerstattet, wenn ein Teil einer Veranstaltungsreihe ausfällt.

(2) In allen anderen Fällen ist eine Gebührenrückerstattung ausgeschlossen.

 

§ 7 Mahngebühren

Mahngebühren werden nach den Bestimmungen des Hessischen Verwaltungskostengesetzes erhoben

 

§ 8 Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 06.02.2006 außer Kraft.