Anfrage der Fraktion
von Bündnis 90/Die Grünen:
Von
verschiedenen Stellen wurde an uns die Aussage herangetragen, der Landkreis
plane den Betreuungsschlüssel in der Flüchtlingsbetreuung von aktuell 120
Geflüchteten pro Vollzeitstellenäquivalent (VZÄ) auf 160 Geflüchtete pro VZÄ zu
erhöhen.
Da
uns dazu keinerlei Informationen des Landkreises vorliegen, fragen wir:
1.
Entspricht
diese Aussage den Tatsachen?
Nein.
Im Übrigen muss eine Änderung des Betreuungsschlüssels durch den Kreistag
beschlossen werden.
2.
Wenn
ja,
a)
womit
wird diese Planung begründet?
b)
ab
wann plant der Landkreis dies umzusetzen?
c)
welche
Konsequenzen hat dies für das aktuell angestellte Betreuungspersonal und die
Ausschreibungsprozesse beim Landkreis, bei den Kommunen und bei den freien Trägern?
Sind (Änderungs-)Kündigungen zu erwarten?
d)
Wie werden die jeweils entstehenden Härten
bearbeitet, um die soziale Betreuung vor Ort nicht zu gefährden?
e)
Ist
dem Landkreis bewusst, dass dies gravierende negative Auswirkungen auf die
Integration und Teilhabe der geflüchteten Menschen, die Bildungsgerechtigkeit,
die Armutsbekämpfung, das soziale Miteinander in den Gemeinschaftsunterkünften,
die Gesundheitsversorgung und den Erwerb der deutschen Sprache der
Geflüchteten, die Fachkräftegewinnung, die Wirtschaft und vieles mehr haben
wird?
f)
Ist
dem Landkreis bewusst, dass dies insbesondere zu nicht vorhersehbaren Folgekosten
für den Landkreis und die Kommunen führen wird?
3.
Welchen
Betreuungsschlüssel bringen andere hessische Gebietskörperschaften (hier
Landkreis/kreisfreie Städte) zur sozialen Betreuung von Geflüchteten in
Gemeinschafts-unterkünften zur Anwendung?
Der
Betreuungsschlüssel ist in anderen hessischen Gebietskörperschaften
unterschiedlich. Er ist auch nur bedingt vergleichbar, da die Aufgaben nicht einheitlich
festgelegt sind.