Anfrage der Fraktion
von Bündnis 90/Die Grünen:
Im
Juni 2022 hat der Kreistag eine dauerhafte mehrheitliche Trägerschaft durch
kommunale Gesellschafter an der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH
befürwortet, da diese die tierwohlgerechte, regionale Produktion und
Vermarktung landwirtschaftliche Produkte sicherstellt. Auch aus Sicht des Tier-
und Umweltschutzes wurde damals festgestellt, dass es zwingend erforderlich
sei, die Transportwege der lebenden Tiere so kurz wie möglich zu halten.
Wir
fragen deshalb:
Der
Landkreis Darmstadt-Dieburg hat zusammen mit dem Odenwaldkreis Geschäftsanteile
der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH zur Erlangung der Mehrheitsgesellschafter-Stellung
erworben (Kreistagsbeschluss vom 02.06.2022, Vorlage 1573-2022/DaDi).
1.
Wie
steht der Landkreis Darmstadt-Dieburg nach den kommunizierten Insolvenzen der
Bauträgergesellschaft und der Betriebsgesellschaft zu seiner Aussage, dass ein
regionaler Schlachthof für unsere Region auch im Hinblick auf den Tier- und
Umweltschutz unverzichtbar ist?
Der Erste
Kreisbeigeordnete sieht weiterhin die Notwendigkeit einen regionalen
Schlachthof zur Sicherung einer besseren Tierwohlgerechten Schlachtung.
2.
Welche
Lösungsansätze werden verfolgt, um a) den regionalen Schlachthof zu erhalten
oder alternativ b) die bäuerlichen Betriebe zu unterstützen, möglichst
nahegelegene Schlachtmöglichkeiten zu schaffen?
Durch die Insolvenz
der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH sind derzeit dem Landkreis die Hände
gebunden. Eine bäuerliche Initiative ist dem Kreisausschuss derzeit nicht
bekannt, welche unterstützt werden könnte.
3.
Entsteht
dem Landkreis Darmstadt-Dieburg durch die Insolvenz der Bauträger-Gesellschaft
des Schlachthofs Brensbach und die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten
der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH in Höhe von 125.000,00 Euro ein finanzieller
Nachteil durch die Einstellung des Schlachtbetriebs?
Wenn
ja, in welcher Höhe?
Nein.