Anfrage der Fraktion
von FW/UWG:
Das
Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat am 6. Oktober 2022 die
Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen
an bzw. auf Kulturdenkmälern nach § 2 Abs. 1, Abs. 3 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG) dahingehend geändert, dass seitdem eine
Genehmigung für Solaranlagen "regelmäßig zu erteilen" ist. In der
Richtlinie heißt es weiter: "Allenfalls bei erheblicher Beeinträchtigung
eines Kulturdenkmals kommt eine abweichende Entscheidung in Betracht. Diese
Richtlinie ist mit dem Ziel anzuwenden, die Beeinträchtigung im Einzelfall so
zu reduzieren, dass es zu einer Genehmigungsfähigkeit kommen kann." Im
weiteren Text der Richtlinie werden die Gründe genannt, die eine erhebliche
Beeinträchtigung darstellen können und außerdem die Vorgabe gemacht, in einem
solchen Fall Alternativen zu suchen, die den Bau der Solaranlage dennoch
ermöglichen.
Deshalb
fragen wir den Kreisausschuss:
1.
Hat
die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg seitdem seine
Genehmigungspraxis geändert? Wenn ja, wie viele Genehmigungsverfahren waren
oder sind seitdem anhängig, in denen es um Solaranlagen an bzw. auf privaten
und öffentlichen Kulturdenkmälern geht und wie wurden diese beschieden?
Aufgrund
der Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von
Solaranlagen hat die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises eine interne
Matrix als Beurteilungsgrundlage für eingehende Anträge erstellt, auf deren
Basis eine sach- und fachgerechte Abwägung im Einzelfall stattfinden kann. Das
Bewusstsein für eine Balance zwischen Denkmalschutz und der Nutzung
regenerativer Energien innerhalb der Behörde ist geschärft. In aller Regel
kann, in vielen Fällen auch mit Beratung der Bauherrschaft, eine geeignete
Fläche definiert und eine Genehmigung erteilt werden.
Im
Jahr 2022 wurden 46 Anträge gestellt, von denen nur in einem Fall keine
Genehmigung erfolgen konnte.
In
2023 wurden bisher 31 gestellt, die Alle genehmigt werden konnte.
2.
Hat
der Landkreis Darmstadt-Dieburg, z.B. durch seine Eigenbetriebe, die geänderte
Rechtslage dazu genutzt, eigene denkmalgeschützte Liegenschaften mit
Solaranlagen auszustatten? Falls ja, wie viele und welche? Falls nein, warum
nicht? Besteht die Absicht, solche Projekte künftig zu initiieren? Falls ja,
bis wann?
Nein
es wurden keine PV Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden des Kreises
installiert. Aktuell hat der Landkreis noch genug Gebäude ohne Denkmalschutz
mit PV Anlagen auszustatten. Zunächst wird der Landkreis Gelder für solche
Projekte aufwenden, die einfacher in der Realisierung und schneller in der
Umsetzung sind. Dabei handelt es sich um große Flächen auf unseren
Flachdächern. Bis 2025 wird mindestens in solche Flächen investiert und natürlich
bei allen geeigneten Neubauten. Die historischen Gebäude werden dann auch noch
ausgestattet.