Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FW/UWG:

 

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat am 6. Oktober 2022 die Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern nach § 2 Abs. 1, Abs. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) dahingehend geändert, dass seitdem eine Genehmigung für Solaranlagen "regelmäßig zu erteilen" ist. In der Richtlinie heißt es weiter: "Allenfalls bei erheblicher Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals kommt eine abweichende Entscheidung in Betracht. Diese Richtlinie ist mit dem Ziel anzuwenden, die Beeinträchtigung im Einzelfall so zu reduzieren, dass es zu einer Genehmigungsfähigkeit kommen kann." Im weiteren Text der Richtlinie werden die Gründe genannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen können und außerdem die Vorgabe gemacht, in einem solchen Fall Alternativen zu suchen, die den Bau der Solaranlage dennoch ermöglichen.

 

Deshalb fragen wir den Kreisausschuss:

 

1.     Hat die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg seitdem seine Genehmigungspraxis geändert? Wenn ja, wie viele Genehmigungsverfahren waren oder sind seitdem anhängig, in denen es um Solaranlagen an bzw. auf privaten und öffentlichen Kulturdenkmälern geht und wie wurden diese beschieden?

 

Aufgrund der Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen hat die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises eine interne Matrix als Beurteilungsgrundlage für eingehende Anträge erstellt, auf deren Basis eine sach- und fachgerechte Abwägung im Einzelfall stattfinden kann. Das Bewusstsein für eine Balance zwischen Denkmalschutz und der Nutzung regenerativer Energien innerhalb der Behörde ist geschärft. In aller Regel kann, in vielen Fällen auch mit Beratung der Bauherrschaft, eine geeignete Fläche definiert und eine Genehmigung erteilt werden.

 

Im Jahr 2022 wurden 46 Anträge gestellt, von denen nur in einem Fall keine Genehmigung erfolgen konnte.

           

In 2023 wurden bisher 31 gestellt, die Alle genehmigt werden konnte.

 

2.     Hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg, z.B. durch seine Eigenbetriebe, die geänderte Rechtslage dazu genutzt, eigene denkmalgeschützte Liegenschaften mit Solaranlagen auszustatten? Falls ja, wie viele und welche? Falls nein, warum nicht? Besteht die Absicht, solche Projekte künftig zu initiieren? Falls ja, bis wann?

 

Nein es wurden keine PV Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden des Kreises installiert. Aktuell hat der Landkreis noch genug Gebäude ohne Denkmalschutz mit PV Anlagen auszustatten. Zunächst wird der Landkreis Gelder für solche Projekte aufwenden, die einfacher in der Realisierung und schneller in der Umsetzung sind. Dabei handelt es sich um große Flächen auf unseren Flachdächern. Bis 2025 wird mindestens in solche Flächen investiert und natürlich bei allen geeigneten Neubauten. Die historischen Gebäude werden dann auch noch ausgestattet.