Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit,

 

dass der Regierungsvizepräsident die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Verfügung vom 04.08.2023 genehmigt hat.

 

Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.