Landrat
Schellhaas teilt mit,
dass
der Regierungsvizepräsident die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit
Verfügung vom 04.08.2023 genehmigt hat.
Die
Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss
und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.