Landrat Schellhaas gibt den Schlussbericht für den Landkreis Darmstadt-Dieburg über die 238. Vergleichende Prüfung „Nachschauprüfung IKS und Vergabewesen“ durch den Hessischen Rechnungshof zur Kenntnis.

 

 

Erläuterung:

 

Nach § 6 Abs. 1 ÜPKKG wird das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dem Beschlussorgan der Kommune bekannt zu geben ist.

 

Der Landkreis hat dem Rechnungshof bis spätestens 28.09.2023 zu berichten, inwieweit beabsichtigt wird, die Empfehlungen des Schlussberichtes umzusetzen.

 

Hinweis:

Der Gliederungspunkt 1.3 des Schlussberichts enthält eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse.