Landrat
Schellhaas gibt den Schlussbericht für den Landkreis
Darmstadt-Dieburg über die 238. Vergleichende Prüfung „Nachschauprüfung IKS und
Vergabewesen“ durch den Hessischen Rechnungshof zur Kenntnis.
Erläuterung:
Nach § 6 Abs. 1 ÜPKKG wird das Ergebnis der Prüfung
in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dem Beschlussorgan der Kommune
bekannt zu geben ist.
Der Landkreis hat dem Rechnungshof bis spätestens
28.09.2023 zu berichten, inwieweit beabsichtigt wird, die Empfehlungen des
Schlussberichtes umzusetzen.
Hinweis:
Der Gliederungspunkt 1.3 des Schlussberichts enthält
eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse.