Nachtrag: 13.06.2023

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Namensgebung kreiseigener Liegenschaften (Schulen, Hallen, Verwaltungsgebäude etc.) im Landkreis Darmstadt-Dieburg soll sich, im Falle einer Benennung nach Personen, an der erbrachten Lebensleistung der Namensgeber orientieren.

 

2.     Wann immer möglich soll der Namensgeber einen Bezug zum Landkreis Darmstadt-Dieburg aufweisen.