Beschlussvorschlag:
1.
Die
Namensgebung kreiseigener Liegenschaften (Schulen, Hallen, Verwaltungsgebäude
etc.) im Landkreis Darmstadt-Dieburg soll sich, im Falle einer Benennung nach
Personen, an der erbrachten Lebensleistung der Namensgeber orientieren.
2.
Wann
immer möglich soll der Namensgeber einen Bezug zum Landkreis Darmstadt-Dieburg
aufweisen.