Anfrage der Fraktion
der FDP:
Vor
einigen Jahres gab es einen Prioritätenplan zur Sanierung und Ertüchtigung von
Schulsporthallen. Wegen der notwendigen Zu- und Neubauten von
Schulklassenräumen ist der Prioritätenplan aber nicht aktualisiert worden. Dazu
fragen wir:
1.
Gibt
es eine Überarbeitung des damaligen Prioritätenplans zur baulichen und
energetischen Sanierung von Schulsporthallen?
Nein, eine
Überarbeitung existiert nicht.
2.
Inwieweit
wird das neue Gebäude-Energie-Gesetz in die Planung einbezogen hinsichtlich
Energie-/Wärmeversorgung?
Die Leitlinien zum
nachhaltigen Bauen des Da-Di-Werks sind Grundlage aller Hochbauplanungen,
drüber hinaus berücksichtigen wir Gesetzesvorgaben immer als
Mindestanforderung.
3.
Sind
Landesmittel zu der notwendigen Umsetzung des Hessischen Klimaschutzgesetzes
abrufbar?
Ja, es gelten weiter
die Förderangebote des Landes, die auch in der Vergangenheit vom Da-Di-Werk
umfangreich in Anspruch genommen wurden.
Das HKlimaG setzt
für das Land verbindliche Ziele zur CO2-Reduktion bis 2045 zur
Treibhausgasneutralität fest. Die Kommunen und Landkreise werden laut HKlimaG
§8 Absatz 2 durch Förderung und Beratungsangebote des Landes unterstützt.